Berlin (ots) -
Die heutige Verabschiedung des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" im Deutschen Bundestag stößt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf Kritik. Zwar wird die degressive Sonderabschreibung für E-Autos eingeführt, doch bleibt die Förderung für private Kundinnen und Kunden von Elektrofahrzeugen unzureichend.
"Der Investitions-Booster startet mit Fehlzündungen und verfehlt wichtige Anreize", mahnt Thomas Peckruhn, Vizepräsident des ZDK. "Wenn die Bundesregierung den breiten Hochlauf der Elektromobilität in der Gesellschaft wirklich vorantreiben will, darf sie sich auf diesem Bundestagsbeschluss nicht ausruhen, sondern muss dringend nachlegen."
Kernpunkt der Kritik des ZDK: Ohne eine Ausweitung der als "Investitions-Booster" bezeichneten degressiven Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeug-Käufe auf das bedeutende Leasinggeschäft, bleibt die heute beschlossene Maßnahme für weite Teile des Marktes wirkungslos. "Mit dem heutigen Gesetz schafft die Bundesregierung keine zusätzlichen Investitionsanreize im Leasinggeschäft, das mit mehr als 60 Prozent den überwiegenden Anteil der gewerblichen E-Fahrzeug-Neuzulassungen ausmacht", so Peckruhn.
In der vom Bundestag an diesem Donnerstag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Form des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" kommt der degressive Abschreibungssatz von 75% nur gewerblichen Kunden von zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafften E-Neufahrzeugen - und nicht Leasingkunden - zugute. Auch lässt der Gesetzentwurf Impulse für private Haushalte vollständig vermissen.
"So wichtig eine Ankurbelung des Dienstwagengeschäfts für den Autohandel auch ist, die Bundesregierung sollte bei einer solchen Förderungsinitiative immer auch Impulse für private Haushalte mitdenken", sagt Peckruhn. "Die Bundesregierung spricht von Subventionsverzicht, setzt aber gleichzeitig auf steuerliche Vorteile und Preisgrenzen-Anhebungen. Das passt nicht zusammen. Um den Hochlauf der E-Mobilität gesamthaft und bestmöglich voranzubringen, brauchen wir neben der gewerblichen Förderung auch ganz dringend Wachstumsimpulse für Privatkundinnen und -kunden."
Enttäuscht zeigt sich der ZDK auch über die sehr spät greifende Senkung der Unternehmensteuer ab 2028 sowie die ausbleibende Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz, wie sie im Koalitionsvertrag noch versprochen wurde. Hierdurch wurde versäumt, im Bundeshaushaltsgesetz einen wichtigen Impuls zur Senkung der Ladestrompreise zu setzen. Für einen seriösen Hochlauf der Elektromobilität müssen nicht nur die gewerblichen Investitionen befördert, sondern eben auch die Betriebskosten signifikant gesenkt werden. Und zwar für private und gewerbliche Kunden gleichermaßen.
Pressekontakt:
Andreas Cremer, ZDK, Stellv.Pressesprecher
Tel.:0173/6400542
E-Mail: cremer@kfzgewerbe.de
Original-Content von: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/7865/6063576
Die heutige Verabschiedung des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" im Deutschen Bundestag stößt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf Kritik. Zwar wird die degressive Sonderabschreibung für E-Autos eingeführt, doch bleibt die Förderung für private Kundinnen und Kunden von Elektrofahrzeugen unzureichend.
"Der Investitions-Booster startet mit Fehlzündungen und verfehlt wichtige Anreize", mahnt Thomas Peckruhn, Vizepräsident des ZDK. "Wenn die Bundesregierung den breiten Hochlauf der Elektromobilität in der Gesellschaft wirklich vorantreiben will, darf sie sich auf diesem Bundestagsbeschluss nicht ausruhen, sondern muss dringend nachlegen."
Kernpunkt der Kritik des ZDK: Ohne eine Ausweitung der als "Investitions-Booster" bezeichneten degressiven Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeug-Käufe auf das bedeutende Leasinggeschäft, bleibt die heute beschlossene Maßnahme für weite Teile des Marktes wirkungslos. "Mit dem heutigen Gesetz schafft die Bundesregierung keine zusätzlichen Investitionsanreize im Leasinggeschäft, das mit mehr als 60 Prozent den überwiegenden Anteil der gewerblichen E-Fahrzeug-Neuzulassungen ausmacht", so Peckruhn.
In der vom Bundestag an diesem Donnerstag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Form des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" kommt der degressive Abschreibungssatz von 75% nur gewerblichen Kunden von zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafften E-Neufahrzeugen - und nicht Leasingkunden - zugute. Auch lässt der Gesetzentwurf Impulse für private Haushalte vollständig vermissen.
"So wichtig eine Ankurbelung des Dienstwagengeschäfts für den Autohandel auch ist, die Bundesregierung sollte bei einer solchen Förderungsinitiative immer auch Impulse für private Haushalte mitdenken", sagt Peckruhn. "Die Bundesregierung spricht von Subventionsverzicht, setzt aber gleichzeitig auf steuerliche Vorteile und Preisgrenzen-Anhebungen. Das passt nicht zusammen. Um den Hochlauf der E-Mobilität gesamthaft und bestmöglich voranzubringen, brauchen wir neben der gewerblichen Förderung auch ganz dringend Wachstumsimpulse für Privatkundinnen und -kunden."
Enttäuscht zeigt sich der ZDK auch über die sehr spät greifende Senkung der Unternehmensteuer ab 2028 sowie die ausbleibende Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz, wie sie im Koalitionsvertrag noch versprochen wurde. Hierdurch wurde versäumt, im Bundeshaushaltsgesetz einen wichtigen Impuls zur Senkung der Ladestrompreise zu setzen. Für einen seriösen Hochlauf der Elektromobilität müssen nicht nur die gewerblichen Investitionen befördert, sondern eben auch die Betriebskosten signifikant gesenkt werden. Und zwar für private und gewerbliche Kunden gleichermaßen.
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