Vaduz (ots) -
Die neue Feuerwehrübungsanlage kann nicht am vorgeschlagenen Standort in Ruggell gebaut werden. Zu diesem Schluss kommt das Amt für Bevölkerungsschutz in enger Abstimmung mit der Gemeinde Ruggell.
Die Übungsanlage der Liechtensteiner Feuerwehren befindet sich derzeit auf dem Wille-Areal in Vaduz. Aufgrund des Neubaus der Landesspitals an jenem Standort, sucht das Amt für Bevölkerungsschutz nach einer alternativen Lösung für die Feuerwehren. Nachdem der Gemeinderat von Ruggell anfangs 2024 einer grundlegenden und offenen Abklärung des Geländes im Gebiet Kela für die Übungsanlage zugestimmt hatte, hat der technische Bericht des beigezogenen Ingenieurbüros die grundsätzliche Eignung des Geländes bestätigt. Im Bericht wurde aber auch auf unterschiedliche Herausforderungen bezüglich der Abwasserableitung und des Baugrunds hingewiesen. Hinzu kommt, dass sich die benötigte Fläche zum Teil in Privatbesitz befindet. Der Bodenbesitzer erteilte dem Ansinnen nach reiflicher Prüfung aufgrund zukünftigen Eigenbedarfs nun eine Absage. Aus diesem Grund kann am vorgeschlagenen Standort in Ruggell keine neue Feuerwehrübungsanlage gebaut werden.
Pressekontakt:
Amt für Bevölkerungsschutz
Günther Hoch, Feuerwehrinspektor
T +423 236 69 15
Guenther.Hoch@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100932917
Die neue Feuerwehrübungsanlage kann nicht am vorgeschlagenen Standort in Ruggell gebaut werden. Zu diesem Schluss kommt das Amt für Bevölkerungsschutz in enger Abstimmung mit der Gemeinde Ruggell.
Die Übungsanlage der Liechtensteiner Feuerwehren befindet sich derzeit auf dem Wille-Areal in Vaduz. Aufgrund des Neubaus der Landesspitals an jenem Standort, sucht das Amt für Bevölkerungsschutz nach einer alternativen Lösung für die Feuerwehren. Nachdem der Gemeinderat von Ruggell anfangs 2024 einer grundlegenden und offenen Abklärung des Geländes im Gebiet Kela für die Übungsanlage zugestimmt hatte, hat der technische Bericht des beigezogenen Ingenieurbüros die grundsätzliche Eignung des Geländes bestätigt. Im Bericht wurde aber auch auf unterschiedliche Herausforderungen bezüglich der Abwasserableitung und des Baugrunds hingewiesen. Hinzu kommt, dass sich die benötigte Fläche zum Teil in Privatbesitz befindet. Der Bodenbesitzer erteilte dem Ansinnen nach reiflicher Prüfung aufgrund zukünftigen Eigenbedarfs nun eine Absage. Aus diesem Grund kann am vorgeschlagenen Standort in Ruggell keine neue Feuerwehrübungsanlage gebaut werden.
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