München (ots) -
Mit Blick auf die derzeitigen heißen Tage betont die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass viele Unternehmen in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz bei Hitze entwickelt haben. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt erklärt: "Die Unternehmen bieten zahlreiche organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, die intensive Durchlüftung der Räume in den Nachtstunden oder die Bereitstellung geeigneter Getränke. Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden. Auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht nicht."
Die Unternehmen sind bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. "Arbeitnehmer dürfen weder klimatisierte Räume noch 'Hitzefrei' verlangen. Der Arbeitgeber hat aber im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Im Betrieb müssen Fenster oder Glaswände, durch die es zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur kommen kann, mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstet werden", so Brossardt weiter.
"Dort, wo Flexibilisierungsmöglichkeiten wie beispielsweise das Arbeiten im Homeoffice bestehen, kann die Arbeit an dem jeweils kühleren Ort erledigt werden, sofern dies organisatorisch und betriebsindividuell möglich ist. Einen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice gibt es aber nicht", betont Brossardt.
Pressekontakt:
Charlotte Offermann, +49 (0) 89-551 78-203, charlotte.offermann@ibw-bayern.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58439/6063758
Mit Blick auf die derzeitigen heißen Tage betont die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass viele Unternehmen in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz bei Hitze entwickelt haben. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt erklärt: "Die Unternehmen bieten zahlreiche organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, die intensive Durchlüftung der Räume in den Nachtstunden oder die Bereitstellung geeigneter Getränke. Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden. Auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht nicht."
Die Unternehmen sind bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. "Arbeitnehmer dürfen weder klimatisierte Räume noch 'Hitzefrei' verlangen. Der Arbeitgeber hat aber im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Im Betrieb müssen Fenster oder Glaswände, durch die es zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur kommen kann, mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstet werden", so Brossardt weiter.
"Dort, wo Flexibilisierungsmöglichkeiten wie beispielsweise das Arbeiten im Homeoffice bestehen, kann die Arbeit an dem jeweils kühleren Ort erledigt werden, sofern dies organisatorisch und betriebsindividuell möglich ist. Einen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice gibt es aber nicht", betont Brossardt.
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