Für die Vermittlung von Raten- oder Verbraucherkrediten wird es künftig eine neue Erlaubnispflicht geben. Einige Punkte im hierzu vorgelegten Gesetzentwurf sorgen beim BVK für Kritik. So warnt der Verband vor bürokratischer Mehrbelastung für Vermittler und moniert das Fehlen einer "Alte-Hasen-Regelung". Mit dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung des neuen § 34k Gewerbeordnung (GewO) soll die Vermittlung von Raten- und Verbraucherkrediten neu geregelt werden. So ist etwa ein Eintrag ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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