Vaduz (ots) -
Basierend auf dem Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der musikalischen Bildung tritt per 1. Juli 2025 die überarbeitete Schweizerische Verordnung zum Förderprogramm "Jugend und Musik" (SR 442.131 - Verordnung des EDI vom 23. Dezember... | Fedlex (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2025/18/de)) auch in Liechtenstein in Kraft. Ziel des Programms ist es, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung ganzheitlich zu fördern.
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Grenzgängerregelung.Damit wird auf die grenzüberschreitende Realität vieler Musikpädagoginnen und -pädagogen in der Region eingegangen. Mit einer gültigen Grenzgängerbewilligung ist die Bewerbung zur Ausbildung J+M-Leiterin und J+M-Leiter ab 1. Juli auch für Personen ohne Liechtensteiner oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Wohnsitz in Liechtenstein oder der Schweiz zugänglich. Gleichzeitig wird die Struktur der Ausbildungen für J+M-Leiterinnen und -Leiter vereinfacht: Die bisher aus drei Teilen bestehende Ausbildung wird auf zwei Module reduziert, ohne Abstriche bei der Qualität der pädagogischen und musikalischen Inhalte. Eine weitere wichtige Änderung ist die Zusammenführung der bisherigen Unterscheidung von J+M-Kursen und -Lagern zu einer einheitlichen Form unter dem neuen Begriff "J+M-Angebote". Einreichungen zur Unterstützung durch das J+M-Programm werden dadurch einfacher und übersichtlicher.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseren, Umwelt und Kultur
Thomas Bischof, Generalsekretär
T +423 236 60 39
thomas.bischof@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100932961
Basierend auf dem Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der musikalischen Bildung tritt per 1. Juli 2025 die überarbeitete Schweizerische Verordnung zum Förderprogramm "Jugend und Musik" (SR 442.131 - Verordnung des EDI vom 23. Dezember... | Fedlex (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2025/18/de)) auch in Liechtenstein in Kraft. Ziel des Programms ist es, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung ganzheitlich zu fördern.
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Grenzgängerregelung.Damit wird auf die grenzüberschreitende Realität vieler Musikpädagoginnen und -pädagogen in der Region eingegangen. Mit einer gültigen Grenzgängerbewilligung ist die Bewerbung zur Ausbildung J+M-Leiterin und J+M-Leiter ab 1. Juli auch für Personen ohne Liechtensteiner oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Wohnsitz in Liechtenstein oder der Schweiz zugänglich. Gleichzeitig wird die Struktur der Ausbildungen für J+M-Leiterinnen und -Leiter vereinfacht: Die bisher aus drei Teilen bestehende Ausbildung wird auf zwei Module reduziert, ohne Abstriche bei der Qualität der pädagogischen und musikalischen Inhalte. Eine weitere wichtige Änderung ist die Zusammenführung der bisherigen Unterscheidung von J+M-Kursen und -Lagern zu einer einheitlichen Form unter dem neuen Begriff "J+M-Angebote". Einreichungen zur Unterstützung durch das J+M-Programm werden dadurch einfacher und übersichtlicher.
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