Berlin (ots) -
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) hat zum Amtsantritt einen "neuen Pakt für den Rechtsstaat" angekündigt. Doch aktuelle Reformüberlegungen im Bereich Gewaltschutz stehen nach Einschätzung des Vereins Forum Soziale Inklusion e. V. (FSI) im Widerspruch zu diesem Versprechen.
"Gewaltschutz ist ein Menschenrecht und muss für alle gelten - unabhängig vom Geschlecht", betont FSI-Vorsitzender Gerd Riedmeier. Geplant ist laut Koalitionsvertrag jedoch eine Ausrichtung staatlicher Hilfsangebote ausschließlich auf Frauen. Damit blieben männliche Opfer - rund ein Drittel der Betroffenen - sowie Gewalt durch Frauen unberücksichtigt. Dies verletze den Gleichheitsgrundsatz und widerspreche dem Anspruch rechtsstaatlicher Gesetzgebung.
Bereits seit 2002 bietet das Gewaltschutzgesetz eine klare und bewährte Grundlage für den Schutz vor Gewalt. Statt das bewährte Gesetz weiterzuentwickeln, droht eine politisch motivierte Ausweitung auf familienrechtliche Bereiche - mit gravierenden Folgen. Aussagen wie "Wer seine Partnerin schlägt, muss mit dem Entzug des Umgangsrechts rechnen" greifen laut FSI zu kurz und ignorieren das Grundrecht beider Eltern auf Kontakt zum Kind.
Besonders problematisch ist aus Sicht von FSI, dass bereits bloße Behauptungen zu weitreichenden familiengerichtlichen Konsequenzen führen könnten - ohne objektive Prüfung. Dadurch wird die Unschuldsvermutung geschwächt und irreversible Kontaktabbrüche werden wahrscheinlicher.
Ein ungeregelter Umgang mit Falschbeschuldigungen verschärfe die Lage zusätzlich: Wer zuerst Anschuldigungen erhebe, könnte sich gezielt prozesstaktische Vorteile verschaffen. "Das ist kein rechtsstaatlicher Rahmen mehr, erinnert eher an eine Art Windhundprinzip", befürchtet Riedmeier.
FSI fordert, Reformen im Gewaltschutz geschlechterneutral zu gestalten, rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren und Elternrechte nicht zu untergraben. Gleichzeitig müsse auch der bisher oft folgenlose Kindesentzug durch ein Elternteil stärker in den Blick genommen werden - zum Schutz der betroffenen Kinder vor psychischer Gewalt.
Wer "das hohe Gut der Rechtsstaatlichkeit überall schützen will", darf nicht mit zweierlei Maß messen, mahnt FSI und appelliert an Ministerin Hubig, ihren eigenen Anspruch ernst zu nehmen.
https://fsi-ev.de/stellungnahme-6-verbaende-zu-gewaltschutz-und-familienrecht/
Pressekontakt:
FSI - Forum Soziale Inklusion e. V.
Website: www.fsi-ev.de
Email: presse@fsi-ev.de
Vors.: Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)17661112357
Original-Content von: FSI - Forum Soziale Inklusion e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/126727/6064615
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) hat zum Amtsantritt einen "neuen Pakt für den Rechtsstaat" angekündigt. Doch aktuelle Reformüberlegungen im Bereich Gewaltschutz stehen nach Einschätzung des Vereins Forum Soziale Inklusion e. V. (FSI) im Widerspruch zu diesem Versprechen.
"Gewaltschutz ist ein Menschenrecht und muss für alle gelten - unabhängig vom Geschlecht", betont FSI-Vorsitzender Gerd Riedmeier. Geplant ist laut Koalitionsvertrag jedoch eine Ausrichtung staatlicher Hilfsangebote ausschließlich auf Frauen. Damit blieben männliche Opfer - rund ein Drittel der Betroffenen - sowie Gewalt durch Frauen unberücksichtigt. Dies verletze den Gleichheitsgrundsatz und widerspreche dem Anspruch rechtsstaatlicher Gesetzgebung.
Bereits seit 2002 bietet das Gewaltschutzgesetz eine klare und bewährte Grundlage für den Schutz vor Gewalt. Statt das bewährte Gesetz weiterzuentwickeln, droht eine politisch motivierte Ausweitung auf familienrechtliche Bereiche - mit gravierenden Folgen. Aussagen wie "Wer seine Partnerin schlägt, muss mit dem Entzug des Umgangsrechts rechnen" greifen laut FSI zu kurz und ignorieren das Grundrecht beider Eltern auf Kontakt zum Kind.
Besonders problematisch ist aus Sicht von FSI, dass bereits bloße Behauptungen zu weitreichenden familiengerichtlichen Konsequenzen führen könnten - ohne objektive Prüfung. Dadurch wird die Unschuldsvermutung geschwächt und irreversible Kontaktabbrüche werden wahrscheinlicher.
Ein ungeregelter Umgang mit Falschbeschuldigungen verschärfe die Lage zusätzlich: Wer zuerst Anschuldigungen erhebe, könnte sich gezielt prozesstaktische Vorteile verschaffen. "Das ist kein rechtsstaatlicher Rahmen mehr, erinnert eher an eine Art Windhundprinzip", befürchtet Riedmeier.
FSI fordert, Reformen im Gewaltschutz geschlechterneutral zu gestalten, rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren und Elternrechte nicht zu untergraben. Gleichzeitig müsse auch der bisher oft folgenlose Kindesentzug durch ein Elternteil stärker in den Blick genommen werden - zum Schutz der betroffenen Kinder vor psychischer Gewalt.
Wer "das hohe Gut der Rechtsstaatlichkeit überall schützen will", darf nicht mit zweierlei Maß messen, mahnt FSI und appelliert an Ministerin Hubig, ihren eigenen Anspruch ernst zu nehmen.
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