Banken und Sparkassen müssen Darlehensnehmer klar und verständlich über die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung aufklären. Ist das nicht der Fall, verlieren sie ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. Mai 2025 bestätigt. Der BGH entschied, dass eine von Sparkassen verwendete Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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