Bis zu 550 Euro mehr: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist nicht immer gerechtfertigt - das wurde jetzt höchstrichterlich vom Bundesarbeitsgericht entschieden. Gleiches Gehalt für gleiche Tätigkeit, das galt lange nicht nur als Ideal, sondern sollte auch durch den Gleichheitsgrundsatz abgesichert sein. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie ein Urteil (Aktenzeichen:Â 4 ABR 21/24Â ) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) jetzt geklärt hat. Der Fall einer Beschäftigtin ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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