WIESBADEN (ots) -
- Zahl geduldeter Schutzsuchender sinkt auch im zweiten Jahr nach Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts
- Ukraine auch im Jahr 2024 Hauptherkunftsland ersteingereister Schutzsuchender
- Starke Unterschiede bei Alter, Geschlechterverteilung und Aufenthaltsdauer je nach Herkunftsland der Schutzsuchenden
Zum Jahresende 2024 waren in Deutschland rund 3,3 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden gegenüber dem Vorjahr um etwa 132 000 oder 4,1 %. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
82 % der Schutzsuchenden haben einen anerkannten Schutzstatus
Mit rund 2,7 Millionen Personen (2023: 2,5 Millionen) verfügte Ende 2024 der Großteil der Schutzsuchenden (82 %) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Bei 427 000 Schutzsuchenden (2023: 455 000) lag ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. 171 000 Schutzsuchende waren zum Jahresende 2024 nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2023: 189 000). Darunter waren 136 000 Personen mit einer Duldung (2023: 157 000, 2022: 219 000). Der erneute Rückgang bei den Duldungen dürfte mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts Ende 2022 zusammenhängen. Dadurch können Personen, die sich seit mindestens fünf Jahren mit Duldung in Deutschland aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen für 18 Monate einen sogenannten Chancen-Aufenthaltstitel und gegebenenfalls eine dauerhafte Bleibeperspektive erhalten. Mit Gewährung dieses Aufenthaltstitels zählen diese Personen nicht mehr zu den Schutzsuchenden.
Die meisten Schutzsuchenden kommen aus Asien oder Europa
Die mit Abstand meisten Schutzsuchenden mit jeweils knapp 1,5 Millionen Personen kamen zum Stichtag 31. Dezember 2024 aus Asien und Europa: Neben Ukrainerinnen und Ukrainern (1 099 000 Personen; +12,5 % im Vergleich zum Vorjahr) waren die meisten Schutzsuchenden syrische (713 000; +0,2 %), afghanische (348 000; +7,7 %), irakische (190 000; -5,2 %) oder türkische (157 000; +3,7 %) Staatsangehörige. Zusammen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel aller Schutzsuchenden. Aber auch Menschen aus Afrika (277 000, davon etwa die Hälfte aus Ostafrika; +2,3 %) und Amerika (22 000, davon 87 % aus Südamerika; +24,0 %) suchten in Deutschland Schutz vor angedrohter oder erlebter Gewalt oder Verfolgung.
Verhältnismäßig große Anstiege gab es im Jahr 2024 bei Schutzsuchenden aus Kolumbien (+45,7 % auf 9 000 Schutzsuchende) und Venezuela (+22,7 % auf 9 000 Schutzsuchende). Damit wird die humanitäre Zuwanderung aus Südamerika wesentlich durch Schutzsuchende aus diesen beiden Staaten geprägt. Einen starken prozentualen Rückgang gab es dagegen bei georgischen Schutzsuchenden (-23,5 % auf 15 000 Schutzsuchende). Dazu dürfte beigetragen haben, dass Ende 2023 ein Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Georgien unterzeichnet und Georgien als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wurde. Dadurch können Asylverfahren beschleunigt und Aufenthalte von Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, schneller beendet werden.
Hauptherkunftsland von 2024 neu nach Deutschland eingereisten Schutzsuchenden war erneut die Ukraine mit 138 000 Ersteinreisen. Das waren fast dreimal so viele wie aus dem zweithäufigsten Herkunftsland Syrien (49 000 Ersteinreisen).
Hoher Anteil von Mädchen und Frauen unter ukrainischen Schutzsuchenden
Die Schutzsuchenden waren zum Jahresende 2024 im Durchschnitt knapp 32 Jahre alt und lebten seit rund 6,5 Jahren in Deutschland. Der Frauenanteil lag bei 45 %. 27 % der Schutzsuchenden waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Allerdings existieren je nach Staatsangehörigkeit der Schutzsuchenden deutliche Unterschiede in der Migrationsstruktur und Demografie: So waren beispielsweise ukrainische Schutzsuchende überwiegend weiblich (59 %) und durchschnittlich 35 Jahre alt. Demgegenüber waren syrische und afghanische Schutzsuchende zu fast zwei Dritteln (64 % bzw. 65 %) männlich und mit einem Durchschnittsalter von rund 28 Jahren (Syrien) beziehungsweise rund 27 Jahren (Afghanistan) deutlich jünger. Der Anteil Minderjähriger lag bei syrischen Schutzsuchenden mit 32 % über dem Gesamtdurchschnitt, während er bei den ukrainischen Schutzsuchenden mit 28 % ungefähr im Durchschnitt aller Schutzsuchenden lag.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland lag bei ukrainischen Schutzsuchenden bei 2,8 Jahren, ein Großteil dieser Personen kam im Jahr 2022 nach Beginn des russischen Angriffskriegs nach Deutschland. Syrische und afghanische Schutzsuchende hatten im Schnitt bereits mehr als 6 Jahre, irakische und türkische Schutzsuchende mehr als 8 Jahre in Deutschland verbracht.
Hohe Anteile an Schutzsuchenden unter der ausländischen Bevölkerung in Ostdeutschland
Bei den drei Hauptherkunftsländern von Schutzsuchenden stellt diese Personengruppe unter den insgesamt in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern mit entsprechender Staatsangehörigkeit die große Mehrheit: So waren Ende 2024 unter den in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainern 82 % Schutzsuchende, unter den Syrerinnen und Syrern betrug der Anteil 73 % und unter den Afghaninnen und Afghanen 79 %. Im Gegensatz dazu waren lediglich 10 % der türkischen Bevölkerung in Deutschland Schutzsuchende. Dieser Anteil hat sich allerdings in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt, zum Jahresende 2020 hatte er noch bei unter 5 % gelegen.
Auch auf Ebene der Bundesländer sind Unterschiede zu beobachten. Vor dem Hintergrund, dass der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland (15,7 %) etwa doppelt so hoch ist wie in Ostdeutschland (7,6 %; ohne Berlin), haben Schutzsuchende in den ostdeutschen Flächenländern einen deutlich größeren Anteil an der Zuwanderung: In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt waren 42 % und in Thüringen 39 % der ausländischen Bevölkerung zum Jahresende 2024 Schutzsuchende - im Bundesdurchschnitt traf dies nur auf 24 % der Ausländerinnen und Ausländer zu. Insbesondere in Bayern (17 %), Baden-Württemberg (18 %) und Berlin (20 %) fiel der Anteil der Schutzsuchenden an der ausländischen Bevölkerung niedriger aus.
Methodische Hinweise:
Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
Zu ihnen zählen Personen,
a) die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, wobei über ihr Schutzgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
b) denen ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).
Detaillierte Informationen zur Definition der Schutzsuchenden und den verschiedenen Schutzstatus enthält ein ausführliches Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Details zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Zahlen, zum Beispiel im Vergleich zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder im Vergleich zur Ausländerstatistik, bietet der Qualitätsbericht zur Statistik über Schutzsuchende.
Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht werden nicht zu den Schutzsuchenden gezählt; das Chancen-Aufenthaltsrecht ist als Übergangsregelung den sogenannten besonderen Aufenthaltsrechten zugeordnet, da sie bis Ende 2025 befristet ist.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zu Schutzsuchenden sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12531) verfügbar.
Über das Wanderungsgeschehen (Zuzüge und Fortzüge sowie Nettozuwanderung) in Deutschland im Jahr 2024 informiert die Pressemitteilung Nr. 224 vom 24. Juni 2025.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Ausländer- und Integrationsstatistiken
Telefon: +49 611 75 4866
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/32102/6065603
- Zahl geduldeter Schutzsuchender sinkt auch im zweiten Jahr nach Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts
- Ukraine auch im Jahr 2024 Hauptherkunftsland ersteingereister Schutzsuchender
- Starke Unterschiede bei Alter, Geschlechterverteilung und Aufenthaltsdauer je nach Herkunftsland der Schutzsuchenden
Zum Jahresende 2024 waren in Deutschland rund 3,3 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden gegenüber dem Vorjahr um etwa 132 000 oder 4,1 %. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
82 % der Schutzsuchenden haben einen anerkannten Schutzstatus
Mit rund 2,7 Millionen Personen (2023: 2,5 Millionen) verfügte Ende 2024 der Großteil der Schutzsuchenden (82 %) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Bei 427 000 Schutzsuchenden (2023: 455 000) lag ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. 171 000 Schutzsuchende waren zum Jahresende 2024 nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2023: 189 000). Darunter waren 136 000 Personen mit einer Duldung (2023: 157 000, 2022: 219 000). Der erneute Rückgang bei den Duldungen dürfte mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts Ende 2022 zusammenhängen. Dadurch können Personen, die sich seit mindestens fünf Jahren mit Duldung in Deutschland aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen für 18 Monate einen sogenannten Chancen-Aufenthaltstitel und gegebenenfalls eine dauerhafte Bleibeperspektive erhalten. Mit Gewährung dieses Aufenthaltstitels zählen diese Personen nicht mehr zu den Schutzsuchenden.
Die meisten Schutzsuchenden kommen aus Asien oder Europa
Die mit Abstand meisten Schutzsuchenden mit jeweils knapp 1,5 Millionen Personen kamen zum Stichtag 31. Dezember 2024 aus Asien und Europa: Neben Ukrainerinnen und Ukrainern (1 099 000 Personen; +12,5 % im Vergleich zum Vorjahr) waren die meisten Schutzsuchenden syrische (713 000; +0,2 %), afghanische (348 000; +7,7 %), irakische (190 000; -5,2 %) oder türkische (157 000; +3,7 %) Staatsangehörige. Zusammen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel aller Schutzsuchenden. Aber auch Menschen aus Afrika (277 000, davon etwa die Hälfte aus Ostafrika; +2,3 %) und Amerika (22 000, davon 87 % aus Südamerika; +24,0 %) suchten in Deutschland Schutz vor angedrohter oder erlebter Gewalt oder Verfolgung.
Verhältnismäßig große Anstiege gab es im Jahr 2024 bei Schutzsuchenden aus Kolumbien (+45,7 % auf 9 000 Schutzsuchende) und Venezuela (+22,7 % auf 9 000 Schutzsuchende). Damit wird die humanitäre Zuwanderung aus Südamerika wesentlich durch Schutzsuchende aus diesen beiden Staaten geprägt. Einen starken prozentualen Rückgang gab es dagegen bei georgischen Schutzsuchenden (-23,5 % auf 15 000 Schutzsuchende). Dazu dürfte beigetragen haben, dass Ende 2023 ein Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Georgien unterzeichnet und Georgien als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wurde. Dadurch können Asylverfahren beschleunigt und Aufenthalte von Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, schneller beendet werden.
Hauptherkunftsland von 2024 neu nach Deutschland eingereisten Schutzsuchenden war erneut die Ukraine mit 138 000 Ersteinreisen. Das waren fast dreimal so viele wie aus dem zweithäufigsten Herkunftsland Syrien (49 000 Ersteinreisen).
Hoher Anteil von Mädchen und Frauen unter ukrainischen Schutzsuchenden
Die Schutzsuchenden waren zum Jahresende 2024 im Durchschnitt knapp 32 Jahre alt und lebten seit rund 6,5 Jahren in Deutschland. Der Frauenanteil lag bei 45 %. 27 % der Schutzsuchenden waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Allerdings existieren je nach Staatsangehörigkeit der Schutzsuchenden deutliche Unterschiede in der Migrationsstruktur und Demografie: So waren beispielsweise ukrainische Schutzsuchende überwiegend weiblich (59 %) und durchschnittlich 35 Jahre alt. Demgegenüber waren syrische und afghanische Schutzsuchende zu fast zwei Dritteln (64 % bzw. 65 %) männlich und mit einem Durchschnittsalter von rund 28 Jahren (Syrien) beziehungsweise rund 27 Jahren (Afghanistan) deutlich jünger. Der Anteil Minderjähriger lag bei syrischen Schutzsuchenden mit 32 % über dem Gesamtdurchschnitt, während er bei den ukrainischen Schutzsuchenden mit 28 % ungefähr im Durchschnitt aller Schutzsuchenden lag.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland lag bei ukrainischen Schutzsuchenden bei 2,8 Jahren, ein Großteil dieser Personen kam im Jahr 2022 nach Beginn des russischen Angriffskriegs nach Deutschland. Syrische und afghanische Schutzsuchende hatten im Schnitt bereits mehr als 6 Jahre, irakische und türkische Schutzsuchende mehr als 8 Jahre in Deutschland verbracht.
Hohe Anteile an Schutzsuchenden unter der ausländischen Bevölkerung in Ostdeutschland
Bei den drei Hauptherkunftsländern von Schutzsuchenden stellt diese Personengruppe unter den insgesamt in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern mit entsprechender Staatsangehörigkeit die große Mehrheit: So waren Ende 2024 unter den in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainern 82 % Schutzsuchende, unter den Syrerinnen und Syrern betrug der Anteil 73 % und unter den Afghaninnen und Afghanen 79 %. Im Gegensatz dazu waren lediglich 10 % der türkischen Bevölkerung in Deutschland Schutzsuchende. Dieser Anteil hat sich allerdings in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt, zum Jahresende 2020 hatte er noch bei unter 5 % gelegen.
Auch auf Ebene der Bundesländer sind Unterschiede zu beobachten. Vor dem Hintergrund, dass der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland (15,7 %) etwa doppelt so hoch ist wie in Ostdeutschland (7,6 %; ohne Berlin), haben Schutzsuchende in den ostdeutschen Flächenländern einen deutlich größeren Anteil an der Zuwanderung: In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt waren 42 % und in Thüringen 39 % der ausländischen Bevölkerung zum Jahresende 2024 Schutzsuchende - im Bundesdurchschnitt traf dies nur auf 24 % der Ausländerinnen und Ausländer zu. Insbesondere in Bayern (17 %), Baden-Württemberg (18 %) und Berlin (20 %) fiel der Anteil der Schutzsuchenden an der ausländischen Bevölkerung niedriger aus.
Methodische Hinweise:
Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
Zu ihnen zählen Personen,
a) die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, wobei über ihr Schutzgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
b) denen ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).
Detaillierte Informationen zur Definition der Schutzsuchenden und den verschiedenen Schutzstatus enthält ein ausführliches Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Details zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Zahlen, zum Beispiel im Vergleich zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder im Vergleich zur Ausländerstatistik, bietet der Qualitätsbericht zur Statistik über Schutzsuchende.
Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht werden nicht zu den Schutzsuchenden gezählt; das Chancen-Aufenthaltsrecht ist als Übergangsregelung den sogenannten besonderen Aufenthaltsrechten zugeordnet, da sie bis Ende 2025 befristet ist.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zu Schutzsuchenden sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12531) verfügbar.
Über das Wanderungsgeschehen (Zuzüge und Fortzüge sowie Nettozuwanderung) in Deutschland im Jahr 2024 informiert die Pressemitteilung Nr. 224 vom 24. Juni 2025.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/32102/6065603
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