Unternehmer, die ihren betrieblichen Pkw privat nutzen, müssen den geldwerten Vorteil aus dieser Nutzung versteuern. Dabei ist zu beachten, dass die Besteuerung sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich erfolgen muss. Für beide Steuerarten gelten unterschiedliche Regeln, was in der Praxis eine Herausforderung darstellen kann. Den vollständigen Artikel lesen ...
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