Wer bei Ein- oder Auszug ein Übergabeprotokoll unterschreibt, erkennt den darin festgehaltenen Zustand der Wohnung verbindlich an - auch dann, wenn Mängel bestanden haben sollten. In einem aktuellen Fall musste eine Mieterin daher die ausstehende Miete nachzahlen. Das Amtsgericht (AG) Hanau hat mit einem aktuellen Urteil die Bedeutung von Zustands- bzw. Übergabeprotokollen bei der Wohnungsübergabe gestärkt. Im konkreten Fall hatten Vermieter auf Zahlung rückständiger Mieten geklagt. Während des ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 AssCompact