Berlin (ots) -
Eigentlich wäre es eine banale Sache: Über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts entscheiden die Parteien in Bundestag und Bundesrat, und diejenigen Parteien, die für die Zweidrittelmehrheit benötigt werden, nominieren je nach Fraktionsstärke die Kandidaten. Nur: Im bisherigen Schlüssel für das Vorschlagsrecht steht noch die FDP. Die gehört aber dem Bundestag nicht mehr an. Stattdessen brauchen Union und SPD die Stimmen von Grünen und Linkspartei, wollen sie nicht die AfD als Mehrheitsbeschafferin anheuern.
Dass Die Linke - auch mit Blick auf die 2025 neu zu besetzenden drei Richterstellen - angesichts dessen ein Vorschlagsrecht fordert, ist nichts Aufregendes. Eher schon, ob vor allem die Union dem entgegenkommt. Selbstverständlich ist es nicht, wie die Nichtwahl von drei Linke-Abgeordneten für Bundestagsgremien zeigte. Dabei müsste auch dem schwärzesten Konservativen klar sein, dass die Frage der Zweidrittelmehrheit regelmäßig auftauchen wird. Und dass der Umgang damit nicht nur ein Nehmen ist - wie bei der Kanzlerwahl, als Die Linke einen zügigen zweiten Wahlgang ermöglichte -, sondern ein Geben und Nehmen.
Die Zeiten, in denen zwei große Parteien den ganzen Laden ungestört unter sich aufteilen konnten, sind vorbei. Das heißt nicht, dass Christdemokraten und Linke in Liebestaumel verfallen sollen. Politische Differenzen müssen klar bleiben und hart ausgefochten werden. Aber Friedrich Merz und seine Leute müssen sich entscheiden: Sprechen sie mit allen Demokraten, oder klammern sie sich weiter an die ranzig gewordene Ideologie namens Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der Linken? Letzteres wäre ein klassischer Fall von Realitätsverweigerung.
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Eigentlich wäre es eine banale Sache: Über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts entscheiden die Parteien in Bundestag und Bundesrat, und diejenigen Parteien, die für die Zweidrittelmehrheit benötigt werden, nominieren je nach Fraktionsstärke die Kandidaten. Nur: Im bisherigen Schlüssel für das Vorschlagsrecht steht noch die FDP. Die gehört aber dem Bundestag nicht mehr an. Stattdessen brauchen Union und SPD die Stimmen von Grünen und Linkspartei, wollen sie nicht die AfD als Mehrheitsbeschafferin anheuern.
Dass Die Linke - auch mit Blick auf die 2025 neu zu besetzenden drei Richterstellen - angesichts dessen ein Vorschlagsrecht fordert, ist nichts Aufregendes. Eher schon, ob vor allem die Union dem entgegenkommt. Selbstverständlich ist es nicht, wie die Nichtwahl von drei Linke-Abgeordneten für Bundestagsgremien zeigte. Dabei müsste auch dem schwärzesten Konservativen klar sein, dass die Frage der Zweidrittelmehrheit regelmäßig auftauchen wird. Und dass der Umgang damit nicht nur ein Nehmen ist - wie bei der Kanzlerwahl, als Die Linke einen zügigen zweiten Wahlgang ermöglichte -, sondern ein Geben und Nehmen.
Die Zeiten, in denen zwei große Parteien den ganzen Laden ungestört unter sich aufteilen konnten, sind vorbei. Das heißt nicht, dass Christdemokraten und Linke in Liebestaumel verfallen sollen. Politische Differenzen müssen klar bleiben und hart ausgefochten werden. Aber Friedrich Merz und seine Leute müssen sich entscheiden: Sprechen sie mit allen Demokraten, oder klammern sie sich weiter an die ranzig gewordene Ideologie namens Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der Linken? Letzteres wäre ein klassischer Fall von Realitätsverweigerung.
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