Wiesbaden (ots) -
Im Urlaub ein paar Stunden ungestört am Strand liegen oder in aller Ruhe shoppen: Damit dies nicht nur ein Traum bleibt, vertrauen viele Eltern ihre Kinder der Betreuung im Hotel an. Das Infocenter der R+V Versicherung rät jedoch, dieses Angebot vor Ort genau unter die Lupe zu nehmen.
Bevor Eltern ihr Kind in die Betreuung geben, sollten sie sich ein genaues Bild von den Räumlichkeiten machen. Diese müssen kindersicher gestaltet sein - ohne freiliegende Steckdosen, scharfe Kanten, ungesicherte Fenster oder niedrige Balkongeländer. Auch vermeintliche Kleinigkeiten wie herumstehende Putzmittel können ein Risiko darstellen.
"Ein kurzer Rundgang vor Ort kann viele Unsicherheiten beseitigen", rät Natalie Peine, Koordinatorin der betrieblichen Kindertagespflege bei der R+V Versicherung. Für sie ist zudem das Betreuungspersonal entscheidend: "Eltern sollten nach den Gruppengrößen und dem pädagogischen Hintergrund des Betreuungsteams fragen." Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich Nachweise zeigen lassen - etwa Erste-Hilfe-Zertifikate oder fachliche Qualifikationen.
Was passiert, wenn etwas passiert?
Ein gutes Betreuungskonzept erkennt man auch daran, dass klare Regeln gelten: Können Kinder die Betreuung einfach verlassen? Ist ausgeschlossen, dass Fremde sie mitnehmen können? Was passiert bei Krankheit oder Verletzungen? "Hinterlegte Notfallnummern und klare Erste-Hilfe-Maßnahmen sind ein Muss", betont R+V-Expertin Peine. Das bedeutet aber auch, dass die Eltern für den Fall der Fälle jederzeit erreichbar sein müssen. Zudem fühlen sich viele Eltern wohler, wenn sie in die Abläufe eingebunden sind. Dazu gehören beispielsweise eine offene Kommunikation mit dem Betreuungsteam, ein Tagesplan und regelmäßige Informationen zum Ablauf.
Kinderfreundliche Umgebung wichtig
Auch die Hotelanlage selbst sollte kindersicher sein, beispielsweise mit abgetrennten Spielbereichen und einem eigenen, ständig beaufsichtigten Schwimmbecken für kleine Kinder - idealerweise mit Sonnenschutz. "Einige Hotels haben spezielle Gütesiegel für Kinderfreundlichkeit, die sich aber nach Land oder Anbieter unterscheiden. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten dabei oft strengere Kriterien als in anderen Ländern", sagt R+V-Expertin Peine. Vertrauenswürdige Siegel veröffentlichen ihre Prüfstandards auf ihrer Website.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Allergien und andere Besonderheiten der Kinder sollten den Betreuungspersonen bekannt sein.
- Es ist sinnvoll im Vorfeld anzugeben, ob Bilder oder Videos des Kindes gemacht werden dürfen.
- Rechtliche Fallstricke im Ausland beachten: Kommt es zu einem Vorfall in der Betreuung, kann die rechtliche Lage kompliziert werden - auch bei Reisen mit deutschen Veranstaltern.
- Entspricht die Betreuung nicht der Reisebeschreibung - etwa wegen defekter Spielgeräte oder fehlender Angebote - sollten Eltern dies umgehend bei der Reiseleitung oder an der Rezeption melden und später schriftlich reklamieren. In solchen Fällen kann eine Reisepreisminderung möglich sein.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/63400/6067188
Im Urlaub ein paar Stunden ungestört am Strand liegen oder in aller Ruhe shoppen: Damit dies nicht nur ein Traum bleibt, vertrauen viele Eltern ihre Kinder der Betreuung im Hotel an. Das Infocenter der R+V Versicherung rät jedoch, dieses Angebot vor Ort genau unter die Lupe zu nehmen.
Bevor Eltern ihr Kind in die Betreuung geben, sollten sie sich ein genaues Bild von den Räumlichkeiten machen. Diese müssen kindersicher gestaltet sein - ohne freiliegende Steckdosen, scharfe Kanten, ungesicherte Fenster oder niedrige Balkongeländer. Auch vermeintliche Kleinigkeiten wie herumstehende Putzmittel können ein Risiko darstellen.
"Ein kurzer Rundgang vor Ort kann viele Unsicherheiten beseitigen", rät Natalie Peine, Koordinatorin der betrieblichen Kindertagespflege bei der R+V Versicherung. Für sie ist zudem das Betreuungspersonal entscheidend: "Eltern sollten nach den Gruppengrößen und dem pädagogischen Hintergrund des Betreuungsteams fragen." Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich Nachweise zeigen lassen - etwa Erste-Hilfe-Zertifikate oder fachliche Qualifikationen.
Was passiert, wenn etwas passiert?
Ein gutes Betreuungskonzept erkennt man auch daran, dass klare Regeln gelten: Können Kinder die Betreuung einfach verlassen? Ist ausgeschlossen, dass Fremde sie mitnehmen können? Was passiert bei Krankheit oder Verletzungen? "Hinterlegte Notfallnummern und klare Erste-Hilfe-Maßnahmen sind ein Muss", betont R+V-Expertin Peine. Das bedeutet aber auch, dass die Eltern für den Fall der Fälle jederzeit erreichbar sein müssen. Zudem fühlen sich viele Eltern wohler, wenn sie in die Abläufe eingebunden sind. Dazu gehören beispielsweise eine offene Kommunikation mit dem Betreuungsteam, ein Tagesplan und regelmäßige Informationen zum Ablauf.
Kinderfreundliche Umgebung wichtig
Auch die Hotelanlage selbst sollte kindersicher sein, beispielsweise mit abgetrennten Spielbereichen und einem eigenen, ständig beaufsichtigten Schwimmbecken für kleine Kinder - idealerweise mit Sonnenschutz. "Einige Hotels haben spezielle Gütesiegel für Kinderfreundlichkeit, die sich aber nach Land oder Anbieter unterscheiden. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten dabei oft strengere Kriterien als in anderen Ländern", sagt R+V-Expertin Peine. Vertrauenswürdige Siegel veröffentlichen ihre Prüfstandards auf ihrer Website.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Allergien und andere Besonderheiten der Kinder sollten den Betreuungspersonen bekannt sein.
- Es ist sinnvoll im Vorfeld anzugeben, ob Bilder oder Videos des Kindes gemacht werden dürfen.
- Rechtliche Fallstricke im Ausland beachten: Kommt es zu einem Vorfall in der Betreuung, kann die rechtliche Lage kompliziert werden - auch bei Reisen mit deutschen Veranstaltern.
- Entspricht die Betreuung nicht der Reisebeschreibung - etwa wegen defekter Spielgeräte oder fehlender Angebote - sollten Eltern dies umgehend bei der Reiseleitung oder an der Rezeption melden und später schriftlich reklamieren. In solchen Fällen kann eine Reisepreisminderung möglich sein.
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