Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung von Dienstag, 1. Juli 2025, eine Abänderung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) verabschiedet. Die Revision stützt sich auf die entsprechende Verordnungsrevision in der Schweiz.
Die Anpassung steht in Zusammenhang mit der Streichung des biogenen Anteils beim Treibstoffgemisch aus Erdgas und Biogas.
Seit 2011 wird bei den CO2-Emissionsvorschriften ein biogener Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas anerkannt und bei den Berechnungen berücksichtigt. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) hat mittels Branchenvereinbarung sichergestellt, dass die festgelegten biogenen Anteile im Verkehrsbereich erreicht werden. Aufgrund der aktuell stark rückläufigen Zulassungszahlen von mit Gas betriebenen Fahrzeugen soll die Anerkennung des biogenen Anteils nun aufgehoben werden. Den Unternehmen steht es künftig frei, die Höhe ihres Biogasanteils in der Gasmobilität entsprechend ihrer Unternehmensstrategie zu bestimmen.
Mit der Vorlage kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz vom 29. Januar 2010 betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein nach. Danach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, in sein Landesrecht.
Die Verordnungsanpassung wird analog zur Schweiz am 1. Juli 2025 in Kraft treten.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Thomas Bischof, Generalsekretär
T +423 236 60 39
thomas.bischof@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100933128
Die Regierung hat an ihrer Sitzung von Dienstag, 1. Juli 2025, eine Abänderung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) verabschiedet. Die Revision stützt sich auf die entsprechende Verordnungsrevision in der Schweiz.
Die Anpassung steht in Zusammenhang mit der Streichung des biogenen Anteils beim Treibstoffgemisch aus Erdgas und Biogas.
Seit 2011 wird bei den CO2-Emissionsvorschriften ein biogener Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas anerkannt und bei den Berechnungen berücksichtigt. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) hat mittels Branchenvereinbarung sichergestellt, dass die festgelegten biogenen Anteile im Verkehrsbereich erreicht werden. Aufgrund der aktuell stark rückläufigen Zulassungszahlen von mit Gas betriebenen Fahrzeugen soll die Anerkennung des biogenen Anteils nun aufgehoben werden. Den Unternehmen steht es künftig frei, die Höhe ihres Biogasanteils in der Gasmobilität entsprechend ihrer Unternehmensstrategie zu bestimmen.
Mit der Vorlage kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz vom 29. Januar 2010 betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein nach. Danach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, in sein Landesrecht.
Die Verordnungsanpassung wird analog zur Schweiz am 1. Juli 2025 in Kraft treten.
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