Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 1. Juli 2025, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes (EWR-WPPDG) zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2631 über "Europäische grüne Anleihen" sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen sowie zur Abänderung weiterer Gesetze genehmigt.
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im Mai 2025 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war mehrheitlich unbestritten. Die Stellungnahme umfasst einige ergänzende Ausführungen zu dem Einwand einer Überregulierung mit erheblichen Nachteilen für kleinere und mittlere Emittenten, welcher durch einen Abgeordneten aufgebracht wurde. Des Weiteren wurde eine Vorabumsetzung der Verordnung (EU) 2023/2631 in die Gesetzesvorlage aufgenommen, da die Dauer des Übernahmeprozesses ins EWR-Abkommen ungewiss ist und für kommende Abänderungen des EWR-WPPDG aufgrund weiterer Rechtsakte eine klare Rechtslage geschaffen werden sollte.
Die Verordnung (EU) 2023/2631 dient insbesondere der Schaffung einheitlicher Anforderungen für Anleihen, die als "Europäische grüne Anleihen" ("EuGB") bezeichnet werden. Mit dieser europaweiten Harmonisierung der neu geschaffenen Anforderungen an EuGBs verbunden ist insbesondere die Erhöhung der Transparenz für Anlegerinnen und Anleger, indem nachvollziehbar und mit geringen Kosten erkennbar ist, welche Produkte den geprüften Standard an Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Dies trägt einerseits zur Vertrauensbildung bei den Anlegerinnen und Anlegern bei und andererseits zur Reduktion des Greenwashing-Risikos. Zudem wird der Markt insgesamt effizienter, indem Diskrepanzen bei der Klassifizierung von Nachhaltigkeitsprodukten eliminiert werden. Die Verordnung (EU) 2023/2631 schafft somit eine verlässliche Rechtsgrundlage für Investitionen in nachhaltige Projekte und Technologien und unterstützt damit den Markt von ökologisch nachhaltigen Anleihen, die zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung von Investitionen in nachhaltige Wirtschaftszweige zählen. Dabei eröffnet die Verordnung neue Möglichkeiten für einen auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Finanzplatz in Liechtenstein und unterstützt damit die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele gemäss der UNO-Agenda 2030.
Die Verordnung (EU) 2023/2631 gilt in Liechtenstein nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Einige ihrer Bestimmungen bedürfen jedoch einer Durchführung im liechtensteinischen Recht. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind die Gesetzesabänderungen der gegenständlichen Vorlage erforderlich.
Die zweite Lesung der Gesetzesvorlage im Landtag ist für September 2025 geplant.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 7437
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100933134
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 1. Juli 2025, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes (EWR-WPPDG) zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2631 über "Europäische grüne Anleihen" sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen sowie zur Abänderung weiterer Gesetze genehmigt.
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im Mai 2025 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war mehrheitlich unbestritten. Die Stellungnahme umfasst einige ergänzende Ausführungen zu dem Einwand einer Überregulierung mit erheblichen Nachteilen für kleinere und mittlere Emittenten, welcher durch einen Abgeordneten aufgebracht wurde. Des Weiteren wurde eine Vorabumsetzung der Verordnung (EU) 2023/2631 in die Gesetzesvorlage aufgenommen, da die Dauer des Übernahmeprozesses ins EWR-Abkommen ungewiss ist und für kommende Abänderungen des EWR-WPPDG aufgrund weiterer Rechtsakte eine klare Rechtslage geschaffen werden sollte.
Die Verordnung (EU) 2023/2631 dient insbesondere der Schaffung einheitlicher Anforderungen für Anleihen, die als "Europäische grüne Anleihen" ("EuGB") bezeichnet werden. Mit dieser europaweiten Harmonisierung der neu geschaffenen Anforderungen an EuGBs verbunden ist insbesondere die Erhöhung der Transparenz für Anlegerinnen und Anleger, indem nachvollziehbar und mit geringen Kosten erkennbar ist, welche Produkte den geprüften Standard an Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Dies trägt einerseits zur Vertrauensbildung bei den Anlegerinnen und Anlegern bei und andererseits zur Reduktion des Greenwashing-Risikos. Zudem wird der Markt insgesamt effizienter, indem Diskrepanzen bei der Klassifizierung von Nachhaltigkeitsprodukten eliminiert werden. Die Verordnung (EU) 2023/2631 schafft somit eine verlässliche Rechtsgrundlage für Investitionen in nachhaltige Projekte und Technologien und unterstützt damit den Markt von ökologisch nachhaltigen Anleihen, die zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung von Investitionen in nachhaltige Wirtschaftszweige zählen. Dabei eröffnet die Verordnung neue Möglichkeiten für einen auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Finanzplatz in Liechtenstein und unterstützt damit die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele gemäss der UNO-Agenda 2030.
Die Verordnung (EU) 2023/2631 gilt in Liechtenstein nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Einige ihrer Bestimmungen bedürfen jedoch einer Durchführung im liechtensteinischen Recht. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind die Gesetzesabänderungen der gegenständlichen Vorlage erforderlich.
Die zweite Lesung der Gesetzesvorlage im Landtag ist für September 2025 geplant.
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