Flüge pünktlich zu erreichen, das erfordert Planung. Das Landgericht Koblenz entschied in einem Fall, dass Passagiere, die später als empfohlen am Flughafen ankamen und wegen langer Wartezeit an der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpassten, keinen Schadensersatz erhalten. Das Landgericht (LG) Koblenz hatte zu klären, ob ein Fluggast Schadensersatz verlangen kann, wenn er seinen Flug aufgrund einer aus seiner Sicht zu lang andauernden Sicherheitskontrolle verpasst. Im konkreten Fall ging es um ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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