Ein Assekuradeur hat in seiner Werbung für sich mit der Bezeichnung "Versicherung" geworben. Wie ein aktuelles Urteil des Landesgerichts München I allerdings zeigt, ist dies nicht zulässig, denn die Bezeichnung sei irreführend. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Landgericht (LG) München I hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Werbung eines Assekuradeurs mit der Bezeichnung "Versicherung" als irreführend angesehen, wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 AssCompact