Berlin (ots) -
Vor dem ersten Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) am Montag äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann wie folgt:
"Der Reformbedarf in der Sozialen Pflegeversicherung ist riesig und die Aufgabe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe alles andere als einfach. Dabei steht viel auf dem Spiel: Denn eine gute pflegerische und gesundheitliche Versorgung ist auch ein wichtiger gesellschaftspolitischer Stabilitätsfaktor für die Menschen - und Stabilität ist in den aktuellen Zeiten besonders wichtig. Damit die SPV aber vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme pflegebedürftiger Menschen und des Fachkräftemangels ihre Aufgabe auch in der Zukunft gut erfüllen kann, bedarf es einer großen Struktur- und Finanzreform. Die AOK-Gemeinschaft unterstützt den dazu angestoßenen Prozess der neuen Regierungskoalition.
Voraussetzung für alle Reformvorhaben ist es dabei aber zunächst, der SPV durch die schnelle Absicherung ihrer finanziellen Tragfähigkeit eine Atempause zu verschaffen. Die aktuelle Haushaltsplanung des Bundes greift hier deutlich zu kurz und anstelle eines unzureichenden Darlehens braucht es eine zügige Erstattung der Pandemiekosten.
Unmittelbar folgen müssen die Strukturreformen. Um die Herausforderungen des demographischen Wandels zu meistern, ist es entscheidend, dass die individuellen Bedarfslagen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer An- und Zugehörigen in den Fokus rücken. Dazu brauchen wir eine Vereinfachung und Flexibilisierung des Leistungsrechts und eine Weiterentwicklung der Beratung. Diese muss niedrigschwellig sein, aus einer Hand kommen und fachpflegerisch begleitet werden. Und auch die kommunale Daseinsfürsorge muss die tatsächlichen Bedarfslagen in der jeweiligen Region stärker berücksichtigen. Zu diesem Zweck können und sollten die Versorgungsdaten der Kranken- und Pflegekassen genutzt werden. Außerdem muss es mehr Präventionsangebote geben, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu verzögern.
Eine weitere wesentliche Aufgabe für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist es, Vorschläge für eine Finanzreform zu erarbeiten. Dazu liegen ja bereits gute Ansätze auf dem Tisch. Zur finanziellen Entlastung schlagen wir seit langem vor, dass der Bund künftig die Rentenversicherungsbeiträge der pflegenden Angehörigen und die Beiträge der Pflegeversicherung zu den Ausbildungskosten in der Pflege durch Steuern finanziert. Zudem braucht es eine Anhebung der Beitragspauschale für Bürgergeldbeziehende und eine Absicherung des Pflegevorsorgefonds durch einen Bundeszuschuss. Insgesamt muss die finanzielle Stabilität der Pflegekassen auch durch ein Wiederauffüllen ihrer Rücklagen gestärkt werden.
Nicht zuletzt erhoffen wir uns von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lösungen dazu, wie die pflegebedürftigen Menschen in stationären Einrichtungen von den stetig steigenden Eigenanteilen entlastet werden. Hier sind aus unserer Sicht vor allem die Länder in der Pflicht, die Finanzierung der Investitionskosten zu übernehmen. Insgesamt kann eine Akzeptanz der SPV nur dann erreicht werden, wenn pflegebedürftige Menschen und Beitragszahlende vor finanzieller Überforderung geschützt werden und künftige Generationen auf eine verlässliche Absicherung ihres Pflegerisikos vertrauen können - nicht weniger darf das Ziel dieser Reform sein."
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/8697/6069768
Vor dem ersten Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) am Montag äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann wie folgt:
"Der Reformbedarf in der Sozialen Pflegeversicherung ist riesig und die Aufgabe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe alles andere als einfach. Dabei steht viel auf dem Spiel: Denn eine gute pflegerische und gesundheitliche Versorgung ist auch ein wichtiger gesellschaftspolitischer Stabilitätsfaktor für die Menschen - und Stabilität ist in den aktuellen Zeiten besonders wichtig. Damit die SPV aber vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme pflegebedürftiger Menschen und des Fachkräftemangels ihre Aufgabe auch in der Zukunft gut erfüllen kann, bedarf es einer großen Struktur- und Finanzreform. Die AOK-Gemeinschaft unterstützt den dazu angestoßenen Prozess der neuen Regierungskoalition.
Voraussetzung für alle Reformvorhaben ist es dabei aber zunächst, der SPV durch die schnelle Absicherung ihrer finanziellen Tragfähigkeit eine Atempause zu verschaffen. Die aktuelle Haushaltsplanung des Bundes greift hier deutlich zu kurz und anstelle eines unzureichenden Darlehens braucht es eine zügige Erstattung der Pandemiekosten.
Unmittelbar folgen müssen die Strukturreformen. Um die Herausforderungen des demographischen Wandels zu meistern, ist es entscheidend, dass die individuellen Bedarfslagen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer An- und Zugehörigen in den Fokus rücken. Dazu brauchen wir eine Vereinfachung und Flexibilisierung des Leistungsrechts und eine Weiterentwicklung der Beratung. Diese muss niedrigschwellig sein, aus einer Hand kommen und fachpflegerisch begleitet werden. Und auch die kommunale Daseinsfürsorge muss die tatsächlichen Bedarfslagen in der jeweiligen Region stärker berücksichtigen. Zu diesem Zweck können und sollten die Versorgungsdaten der Kranken- und Pflegekassen genutzt werden. Außerdem muss es mehr Präventionsangebote geben, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu verzögern.
Eine weitere wesentliche Aufgabe für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist es, Vorschläge für eine Finanzreform zu erarbeiten. Dazu liegen ja bereits gute Ansätze auf dem Tisch. Zur finanziellen Entlastung schlagen wir seit langem vor, dass der Bund künftig die Rentenversicherungsbeiträge der pflegenden Angehörigen und die Beiträge der Pflegeversicherung zu den Ausbildungskosten in der Pflege durch Steuern finanziert. Zudem braucht es eine Anhebung der Beitragspauschale für Bürgergeldbeziehende und eine Absicherung des Pflegevorsorgefonds durch einen Bundeszuschuss. Insgesamt muss die finanzielle Stabilität der Pflegekassen auch durch ein Wiederauffüllen ihrer Rücklagen gestärkt werden.
Nicht zuletzt erhoffen wir uns von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lösungen dazu, wie die pflegebedürftigen Menschen in stationären Einrichtungen von den stetig steigenden Eigenanteilen entlastet werden. Hier sind aus unserer Sicht vor allem die Länder in der Pflicht, die Finanzierung der Investitionskosten zu übernehmen. Insgesamt kann eine Akzeptanz der SPV nur dann erreicht werden, wenn pflegebedürftige Menschen und Beitragszahlende vor finanzieller Überforderung geschützt werden und künftige Generationen auf eine verlässliche Absicherung ihres Pflegerisikos vertrauen können - nicht weniger darf das Ziel dieser Reform sein."
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