Vaduz (ots) -
Am 2. Juli 2025 gaben die Mitgliedstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Paraguay) und die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) in Buenos Aires bekannt, dass sie ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben. Das Abkommen verhindert eine Schlechterstellung gegenüber der EU, welche 2024 ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen hat. Es soll in den kommenden Monaten unterzeichnet werden.
Durch das Abkommen wird eine Freihandelszone mit fast 300 Millionen Menschen geschaffen. Knapp 95% der Ausfuhren aus dem gemeinsamen Zollgebiet Schweiz/Liechtenstein in die Mercosur-Staaten werden mittelfristig vollständig zollbefreit. Für einen kleinen Teil der Exporte gelten Teilkonzessionen in Form von Zollsenkungen und Zollkontingenten. Weniger als 4% der Exporte sind von einem Zollabbau ausgeschlossen. Angesichts der sehr hohen Zölle der Mercosur-Staaten, die durch das Freihandelsabkommen wegfallen, ist das Zolleinsparungspotential gross. Die Schweiz und Liechtenstein gewähren ihrerseits zollfreien Marktzugang für Industrieprodukte, wie dies bereits der aktuellen Rechtslage entspricht. Die Konzessionen im Agrarbereich bestehen aus Zollkontingenten.
Als breit angelegtes Freihandelsabkommen wird das Mercosur-EFTA-Abkommen auch den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Rechte an geistigem Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb, Ursprungsregeln, handelspolitische Schutzmassnahmen, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, technische Handelshemmnisse sowie rechtliche und horizontale Fragen, einschliesslich der Streitbeilegung und ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung mit einer zusätzlichen Absichtserklärung umfassen. Darin bekennen sich die Vertragsparteien zu umfassenden Verpflichtungen in Bezug auf handelsbezogene Aspekte der nachhaltigen Entwicklung. Diese Verpflichtungen spiegeln die gemeinsame Ambition der acht Staaten wider, sicherzustellen, dass die mit dem Abkommen angestrebten wirtschaftlichen Ziele mit ihren Zielen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung im Einklang stehen.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Martin Frick, Leiter, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 50
martin.frick@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100933266
Am 2. Juli 2025 gaben die Mitgliedstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Paraguay) und die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) in Buenos Aires bekannt, dass sie ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben. Das Abkommen verhindert eine Schlechterstellung gegenüber der EU, welche 2024 ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen hat. Es soll in den kommenden Monaten unterzeichnet werden.
Durch das Abkommen wird eine Freihandelszone mit fast 300 Millionen Menschen geschaffen. Knapp 95% der Ausfuhren aus dem gemeinsamen Zollgebiet Schweiz/Liechtenstein in die Mercosur-Staaten werden mittelfristig vollständig zollbefreit. Für einen kleinen Teil der Exporte gelten Teilkonzessionen in Form von Zollsenkungen und Zollkontingenten. Weniger als 4% der Exporte sind von einem Zollabbau ausgeschlossen. Angesichts der sehr hohen Zölle der Mercosur-Staaten, die durch das Freihandelsabkommen wegfallen, ist das Zolleinsparungspotential gross. Die Schweiz und Liechtenstein gewähren ihrerseits zollfreien Marktzugang für Industrieprodukte, wie dies bereits der aktuellen Rechtslage entspricht. Die Konzessionen im Agrarbereich bestehen aus Zollkontingenten.
Als breit angelegtes Freihandelsabkommen wird das Mercosur-EFTA-Abkommen auch den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Rechte an geistigem Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb, Ursprungsregeln, handelspolitische Schutzmassnahmen, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, technische Handelshemmnisse sowie rechtliche und horizontale Fragen, einschliesslich der Streitbeilegung und ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung mit einer zusätzlichen Absichtserklärung umfassen. Darin bekennen sich die Vertragsparteien zu umfassenden Verpflichtungen in Bezug auf handelsbezogene Aspekte der nachhaltigen Entwicklung. Diese Verpflichtungen spiegeln die gemeinsame Ambition der acht Staaten wider, sicherzustellen, dass die mit dem Abkommen angestrebten wirtschaftlichen Ziele mit ihren Zielen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung im Einklang stehen.
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