In einem aufsehenerregenden Urteil vom 18. Juni 2024, das durch das Urteil vom 22. Mai 2025 (III R 33/24) bestätigt wurde, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mehrere steuerliche Einzelaspekte im Zusammenhang mit Kinderbetreuungskosten, geldwerten Vorteilen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Kinderfreibetrag eindeutig bewertet - mit weitreichenden Konsequenzen für Millionen Steuerzahler. Den vollständigen Artikel lesen ...
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