Zürich (ots) -
Die Baumeister bekennen sich zu einem allgemein verbindlich erklärten Landesmantelvertrag (LMV). Ein funktionierender Arbeitsmarkt braucht jedoch klare, verständliche und praktikable Regeln und nicht möglichst viele Überregulierungen. Deshalb setzen sich die Baumeister für einen schlanken, verständlichen und modernen LMV ein. Dieser soll den hohen Standard der Branche sichern und zugleich besser auf die Bedürfnisse aller Beteiligten eingehen. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur Arbeitszeit, zur Lohnentwicklung und zur täglichen Umsetzung im Betrieb, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. An der ersten Verhandlungsrunde zum neuem LMV am 7. Juli 2025 haben die Baumeister konkrete Verbesserungen präsentiert.
Das Bauhauptgewerbe kennt die höchsten Mindestlöhne für Handwerker Europas. Diese wollen die Baumeister auch künftig erhalten. Darüber hinaus ist ein neues Lohnmodell mit leistungsbasierter individueller Lohngerechtigkeit wichtig. Im Zentrum stehen weiter das Bekenntnis der Baumeister zu Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und einem starken Vollzug gegen Schwarzarbeit und Lohndumping. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wollen die Baumeister den LMV auf das Wesentliche fokussieren. Für einen wirksamen Schutz vor Missbrauch braucht es weniger und klare Regelungen, die aber auch wirklich umsetzbar sind. Ein neuer LMV soll sich - ergänzend zum Arbeitsgesetz - auf die wichtigsten ergänzenden Punkte beschränken.
Die Eckwerte des neuen Landesmantelvertrages
Höchster Mindestlohn und neues Lohnmodell
Die Baumeister halten am europaweit höchsten Mindestlohn fest. Darüber hinaus ist aber ein neues Lohnmodell mit leistungsbasierter Lohngerechtigkeit statt Lohnverhandlungen wichtig.
- Neu soll jeder Effektivlohn auf dem Bau auf fairen und transparente Lohnkriterien wie Ausbildung, Treue, Verantwortung und Erfahrung basieren. Angesichts von europaweit einmaligen Einstiegslöhnen von 5000 Franken müssen wiederkehrende Lohnanpassungen auf individuellen Kriterien basieren. Nur wenn das Leistungsprinzip ausschlaggebend wird, kann die Branche das hohe Lohnniveau weiter stemmen.
- Der SBV setzt sich auch künftig für attraktive Zusatzleistungen zum Lohn ein - etwa fünf Wochen Ferien, flexible Arbeitszeiten, Mittagsspesen, bezahlte Weiterbildungen.
Mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit
Nebst einem effizienten Vollzug hat ein schlanker LMV zum Ziel, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende grösstmögliche Freiheit bei der Gestaltung des Arbeitszeitverhältnisses erhalten. Damit legen die Baumeister die Basis für eine moderne Arbeitswelt:
- Die jährliche Normalarbeitszeit soll mit 2112 Stunden unverändert bleiben und nicht erhöht werden. Dennoch sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Freiheit bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Gestaltung der Arbeitseinsätze erhalten.
- Die Arbeitsstunden, die über oder unter der vereinbarten Wochenarbeitszeit liegen, sollen einem Gleitzeitkonto gutgeschrieben bzw. belastet werden. Der Saldo ist nach oben und unten begrenzt, um planbare und ausgeglichene Arbeitszeiten zu gewährleisten.
- Zeitguthaben sollen über einen längeren Zeitraum angespart und zu definierten Zwecken eingesetzt werden können, zum Beispiel für die persönliche Weiterbildung, für einen Langzeiturlaub oder die Betreuung von Familienangehörigen. Dies führ zu mehr Flexibilität und erhöht die Attraktivität der Branche.
- Für eine bessere Planbarkeit werden Betriebsferien, Brückentage und Vorholtage bereits im Vorjahr festgelegt und den Arbeitnehmern bekanntgegeben.
Nulltoleranz bei Schwarzarbeit
Der LMV enthält klare und umsetzbare Regeln zum Schutz vor prekären Arbeitsbedingungen. Ein funktionierender Vollzug schützt den fairen Wettbewerb und die Arbeitnehmenden. Lohndumping und Schwarzarbeit soll konsequent Einhalt geboten werden. Dafür werden sich die Baumeister auch in Zukunft stark machen. Für einen wirksamen Schutz vor Missbrauch braucht es klare, aber umsetzbare Regeln. Entscheidend sind verständliche Vorgaben, die konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden können. Ebenso ist es zentral, dass die vorhandenen Mittel von den Sozialpartnern zweckgebunden und gezielt für den Vollzug eingesetzt werden.
Finanzierung in die Aus- und Weiterbildung
Die Baumeister bekennen sich klar zur Förderung vielfältiger Karrierewege und zur Finanzierung umfassender Aus- und Weiterbildungsangebote.
Pressekontakt:
Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation
Tel. +41 058 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch
Matthias Engel, Mediensprecher
Tel. +41 058 360 76 35, matthias.engel@baumeister.ch
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Die Baumeister bekennen sich zu einem allgemein verbindlich erklärten Landesmantelvertrag (LMV). Ein funktionierender Arbeitsmarkt braucht jedoch klare, verständliche und praktikable Regeln und nicht möglichst viele Überregulierungen. Deshalb setzen sich die Baumeister für einen schlanken, verständlichen und modernen LMV ein. Dieser soll den hohen Standard der Branche sichern und zugleich besser auf die Bedürfnisse aller Beteiligten eingehen. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur Arbeitszeit, zur Lohnentwicklung und zur täglichen Umsetzung im Betrieb, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. An der ersten Verhandlungsrunde zum neuem LMV am 7. Juli 2025 haben die Baumeister konkrete Verbesserungen präsentiert.
Das Bauhauptgewerbe kennt die höchsten Mindestlöhne für Handwerker Europas. Diese wollen die Baumeister auch künftig erhalten. Darüber hinaus ist ein neues Lohnmodell mit leistungsbasierter individueller Lohngerechtigkeit wichtig. Im Zentrum stehen weiter das Bekenntnis der Baumeister zu Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und einem starken Vollzug gegen Schwarzarbeit und Lohndumping. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wollen die Baumeister den LMV auf das Wesentliche fokussieren. Für einen wirksamen Schutz vor Missbrauch braucht es weniger und klare Regelungen, die aber auch wirklich umsetzbar sind. Ein neuer LMV soll sich - ergänzend zum Arbeitsgesetz - auf die wichtigsten ergänzenden Punkte beschränken.
Die Eckwerte des neuen Landesmantelvertrages
Höchster Mindestlohn und neues Lohnmodell
Die Baumeister halten am europaweit höchsten Mindestlohn fest. Darüber hinaus ist aber ein neues Lohnmodell mit leistungsbasierter Lohngerechtigkeit statt Lohnverhandlungen wichtig.
- Neu soll jeder Effektivlohn auf dem Bau auf fairen und transparente Lohnkriterien wie Ausbildung, Treue, Verantwortung und Erfahrung basieren. Angesichts von europaweit einmaligen Einstiegslöhnen von 5000 Franken müssen wiederkehrende Lohnanpassungen auf individuellen Kriterien basieren. Nur wenn das Leistungsprinzip ausschlaggebend wird, kann die Branche das hohe Lohnniveau weiter stemmen.
- Der SBV setzt sich auch künftig für attraktive Zusatzleistungen zum Lohn ein - etwa fünf Wochen Ferien, flexible Arbeitszeiten, Mittagsspesen, bezahlte Weiterbildungen.
Mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit
Nebst einem effizienten Vollzug hat ein schlanker LMV zum Ziel, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende grösstmögliche Freiheit bei der Gestaltung des Arbeitszeitverhältnisses erhalten. Damit legen die Baumeister die Basis für eine moderne Arbeitswelt:
- Die jährliche Normalarbeitszeit soll mit 2112 Stunden unverändert bleiben und nicht erhöht werden. Dennoch sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Freiheit bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Gestaltung der Arbeitseinsätze erhalten.
- Die Arbeitsstunden, die über oder unter der vereinbarten Wochenarbeitszeit liegen, sollen einem Gleitzeitkonto gutgeschrieben bzw. belastet werden. Der Saldo ist nach oben und unten begrenzt, um planbare und ausgeglichene Arbeitszeiten zu gewährleisten.
- Zeitguthaben sollen über einen längeren Zeitraum angespart und zu definierten Zwecken eingesetzt werden können, zum Beispiel für die persönliche Weiterbildung, für einen Langzeiturlaub oder die Betreuung von Familienangehörigen. Dies führ zu mehr Flexibilität und erhöht die Attraktivität der Branche.
- Für eine bessere Planbarkeit werden Betriebsferien, Brückentage und Vorholtage bereits im Vorjahr festgelegt und den Arbeitnehmern bekanntgegeben.
Nulltoleranz bei Schwarzarbeit
Der LMV enthält klare und umsetzbare Regeln zum Schutz vor prekären Arbeitsbedingungen. Ein funktionierender Vollzug schützt den fairen Wettbewerb und die Arbeitnehmenden. Lohndumping und Schwarzarbeit soll konsequent Einhalt geboten werden. Dafür werden sich die Baumeister auch in Zukunft stark machen. Für einen wirksamen Schutz vor Missbrauch braucht es klare, aber umsetzbare Regeln. Entscheidend sind verständliche Vorgaben, die konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden können. Ebenso ist es zentral, dass die vorhandenen Mittel von den Sozialpartnern zweckgebunden und gezielt für den Vollzug eingesetzt werden.
Finanzierung in die Aus- und Weiterbildung
Die Baumeister bekennen sich klar zur Förderung vielfältiger Karrierewege und zur Finanzierung umfassender Aus- und Weiterbildungsangebote.
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