München (ots) -
Die Ferienzeit steht an und damit die große Welle der Urlaubsreisen. Viele Arbeitnehmende bekamen mit ihrem Junigehalt ihr Urlaubsgeld ausbezahlt. Ein willkommener Zuschuss für die zusätzlichen Freizeitausgaben, die erst einen Tapetenwechsel ermöglichen. Letztes Jahr waren es 1.644 Euro im Durchschnitt. Je nach Branche und Unternehmensgröße werden zwischen 150 Euro bis zu einem vollen Bruttomonatsgehalt ausbezahlt. "Doch das Glücksgefühl wird meist gesenkt, wenn man sieht, wie viel vom Urlaubsgeld tatsächlich auf dem Konto gelandet ist", erklärt unser Interviewpartner Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Wer bekommt Urlaubsgeld, Herr Gerauer?
Während das Urlaubsentgelt die normale Lohnfortzahlung während Urlaubstagen darstellt, ist das Urlaubsgeld eine einmalige Sonderzahlung. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, es sei denn, dieses ist im Tarifvertrag festgeschrieben. In welcher Höhe das Urlaubsgeld ausbezahlt wird, kann neben dem Tarifvertrag der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag entnommen werden. Chefs können aber auch ohne Vereinbarung spontan ein Urlaubsgeld an ihre Mitarbeitenden ausschütten, um deren Leistungen anzuerkennen und ihnen Wertschätzung zu zeigen.
Muss das Urlaubsgeld versteuert werden?
Das Finanzamt verdient am Urlaubsgeld selbstverständlich mit. Es zählt als Einkommen und ist somit voll steuerpflichtig. Neben der Lohnsteuer fallen gegebenenfalls auch der Soli oder die Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Das Urlaubsgeld wird aber nicht wie der reguläre Lohn versteuert. Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die nicht als fortlaufender Lohn, sondern als "sonstiger Bezug" versteuert wird. Auch wenn es zusammen mit dem regulären Monatsgehalt überwiesen wird.
Mit welchem Nettobetrag kann gerechnet werden?
Da das Gehalt im Monat der Auszahlung höher als gewöhnlich ist, fallen aufgrund der Steuerprogression logischerweise höhere Steuern an. Die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben ist etwas komplizierter. In folgendem Beispiel lässt sich das Ergebnis ablesen: Eine verheiratete Person in Steuerklasse 3 hat ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Das Urlaubsgeld Ende Juni beträgt einmalig 2.000 Euro.
Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleiben dem evangelischen Beschäftigten in Berlin von seinen 2.000 Euro Urlaubsgeld nur 1.142 Euro übrig. Insgesamt bekommt er im Juni 4.046 Euro auf sein Gehaltskonto überwiesen. Würde sein regulärer Monatslohn im Juni 6.000 Euro brutto betragen, würden im Vergleich dazu netto 4.055 Euro auf seinem Konto landen.
Kontakt für Rückfragen:
Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 5040147 / E-Mail: presse@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de/steuertipps
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/60304/6071908
Die Ferienzeit steht an und damit die große Welle der Urlaubsreisen. Viele Arbeitnehmende bekamen mit ihrem Junigehalt ihr Urlaubsgeld ausbezahlt. Ein willkommener Zuschuss für die zusätzlichen Freizeitausgaben, die erst einen Tapetenwechsel ermöglichen. Letztes Jahr waren es 1.644 Euro im Durchschnitt. Je nach Branche und Unternehmensgröße werden zwischen 150 Euro bis zu einem vollen Bruttomonatsgehalt ausbezahlt. "Doch das Glücksgefühl wird meist gesenkt, wenn man sieht, wie viel vom Urlaubsgeld tatsächlich auf dem Konto gelandet ist", erklärt unser Interviewpartner Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Wer bekommt Urlaubsgeld, Herr Gerauer?
Während das Urlaubsentgelt die normale Lohnfortzahlung während Urlaubstagen darstellt, ist das Urlaubsgeld eine einmalige Sonderzahlung. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, es sei denn, dieses ist im Tarifvertrag festgeschrieben. In welcher Höhe das Urlaubsgeld ausbezahlt wird, kann neben dem Tarifvertrag der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag entnommen werden. Chefs können aber auch ohne Vereinbarung spontan ein Urlaubsgeld an ihre Mitarbeitenden ausschütten, um deren Leistungen anzuerkennen und ihnen Wertschätzung zu zeigen.
Muss das Urlaubsgeld versteuert werden?
Das Finanzamt verdient am Urlaubsgeld selbstverständlich mit. Es zählt als Einkommen und ist somit voll steuerpflichtig. Neben der Lohnsteuer fallen gegebenenfalls auch der Soli oder die Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Das Urlaubsgeld wird aber nicht wie der reguläre Lohn versteuert. Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die nicht als fortlaufender Lohn, sondern als "sonstiger Bezug" versteuert wird. Auch wenn es zusammen mit dem regulären Monatsgehalt überwiesen wird.
Mit welchem Nettobetrag kann gerechnet werden?
Da das Gehalt im Monat der Auszahlung höher als gewöhnlich ist, fallen aufgrund der Steuerprogression logischerweise höhere Steuern an. Die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben ist etwas komplizierter. In folgendem Beispiel lässt sich das Ergebnis ablesen: Eine verheiratete Person in Steuerklasse 3 hat ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Das Urlaubsgeld Ende Juni beträgt einmalig 2.000 Euro.
Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleiben dem evangelischen Beschäftigten in Berlin von seinen 2.000 Euro Urlaubsgeld nur 1.142 Euro übrig. Insgesamt bekommt er im Juni 4.046 Euro auf sein Gehaltskonto überwiesen. Würde sein regulärer Monatslohn im Juni 6.000 Euro brutto betragen, würden im Vergleich dazu netto 4.055 Euro auf seinem Konto landen.
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