Wiesbaden (ots) -
Hübsche Muscheln, glitzernde Steine oder feiner Sand: Urlauber nehmen sich gern ein paar schöne Erinnerungsstücke mit nach Hause. Doch das ist nicht überall erlaubt - was gesammelt werden darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
In Deutschland können Urlauber an den Nord- und Ostseestränden Muscheln, Fossilien und Steine in kleinen Mengen für sich selbst sammeln, allerdings nicht in Naturschutzgebieten oder an Privatstränden. Auch von "Geröllwällen" für den Küstenschutz dürfen keine Steine weggenommen werden - und geschützte Arten sind in jedem Fall tabu. Spült das Meer Fundstücke an, gilt eine Wertgrenze von zehn Euro. "Strandgut gehört grundsätzlich dem bisherigen Eigentümer", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. "Deshalb müssen höherwertige Funde den Behörden gemeldet werden. Sonst handelt es sich um Unterschlagung. Meldet sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige bei den Behörden niemand, darf man auch höherwertiges Fundgut behalten."
Sand einpacken verboten
Die Küsten schützen und das kulturelle Erbe erhalten: In vielen Urlaubsländern dürfen Sand, Steine oder Muscheln gar nicht vom Strand mitgenommen werden. So ist es in Italien verboten, Sand von den Stränden einzupacken. In Kroatien wird das Sammeln fossiler Fundstücke und archäologischer Gegenstände mit hohen Strafen geahndet. Auch geschützte und wertvolle Muscheln sind tabu. "Die Türkei gilt als besonders streng bei der Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern", sagt R-V Experte Rempel. Deshalb warnt das Auswärtige Amt davor, hier Steine oder Fossilien mitzunehmen.
Hinzu kommen besondere Vorschriften in einzelnen Regionen. So ist zum Beispiel auf der italienischen Insel Sardinien jede Art von Veränderung der Sandstrände verboten. Dazu zählt auch das Sammeln von Kiesel oder Quarzsteinen - selbst in kleinsten Mengen. Wer sich nicht daran hält, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Auch im Nordteil von Zypern und an einigen griechischen und spanischen Stränden kann die Mitnahme von Steinen oder Sand eine Straftat sein. Das gilt etwa für Lanzarote und Fuerteventura. "Bevor Urlauber etwas vom Strand mitnehmen, sollten sie sich über die geltenden Regeln informieren", rät R+V-Experte Rempel.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- An einigen Stränden weisen Schilder auf die Verbote und die Sanktionen hin. Diese sollte unbedingt beachtet werden.
- Auch an beliebten Fernreisezielen dürfen keine Muscheln gesammelt werden, darunter Ägypten, Costa Rica und Kenia. Die Ausfuhr von artengeschützten Muscheln ist nahezu überall auf der Welt untersagt. Ähnliches gilt für Seesterne, Korallen oder Seeigel.
- Nach Deutschland dürfen keine Muscheln eingeführt werden, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Der Zoll beschlagnahmt diese und kann ein Bußgeld verhängen. Bei bestimmten Muscheln gelten Höchstmengen. Wertvolle Muscheln können auch Einfuhrzöllen unterliegen und müssen unter Umständen angemeldet werden.
- Souvenirs oder Schmuck aus geschützten Muscheln oder Korallen dürfen ebenfalls nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/63400/6072290
Hübsche Muscheln, glitzernde Steine oder feiner Sand: Urlauber nehmen sich gern ein paar schöne Erinnerungsstücke mit nach Hause. Doch das ist nicht überall erlaubt - was gesammelt werden darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
In Deutschland können Urlauber an den Nord- und Ostseestränden Muscheln, Fossilien und Steine in kleinen Mengen für sich selbst sammeln, allerdings nicht in Naturschutzgebieten oder an Privatstränden. Auch von "Geröllwällen" für den Küstenschutz dürfen keine Steine weggenommen werden - und geschützte Arten sind in jedem Fall tabu. Spült das Meer Fundstücke an, gilt eine Wertgrenze von zehn Euro. "Strandgut gehört grundsätzlich dem bisherigen Eigentümer", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. "Deshalb müssen höherwertige Funde den Behörden gemeldet werden. Sonst handelt es sich um Unterschlagung. Meldet sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige bei den Behörden niemand, darf man auch höherwertiges Fundgut behalten."
Sand einpacken verboten
Die Küsten schützen und das kulturelle Erbe erhalten: In vielen Urlaubsländern dürfen Sand, Steine oder Muscheln gar nicht vom Strand mitgenommen werden. So ist es in Italien verboten, Sand von den Stränden einzupacken. In Kroatien wird das Sammeln fossiler Fundstücke und archäologischer Gegenstände mit hohen Strafen geahndet. Auch geschützte und wertvolle Muscheln sind tabu. "Die Türkei gilt als besonders streng bei der Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern", sagt R-V Experte Rempel. Deshalb warnt das Auswärtige Amt davor, hier Steine oder Fossilien mitzunehmen.
Hinzu kommen besondere Vorschriften in einzelnen Regionen. So ist zum Beispiel auf der italienischen Insel Sardinien jede Art von Veränderung der Sandstrände verboten. Dazu zählt auch das Sammeln von Kiesel oder Quarzsteinen - selbst in kleinsten Mengen. Wer sich nicht daran hält, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Auch im Nordteil von Zypern und an einigen griechischen und spanischen Stränden kann die Mitnahme von Steinen oder Sand eine Straftat sein. Das gilt etwa für Lanzarote und Fuerteventura. "Bevor Urlauber etwas vom Strand mitnehmen, sollten sie sich über die geltenden Regeln informieren", rät R+V-Experte Rempel.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- An einigen Stränden weisen Schilder auf die Verbote und die Sanktionen hin. Diese sollte unbedingt beachtet werden.
- Auch an beliebten Fernreisezielen dürfen keine Muscheln gesammelt werden, darunter Ägypten, Costa Rica und Kenia. Die Ausfuhr von artengeschützten Muscheln ist nahezu überall auf der Welt untersagt. Ähnliches gilt für Seesterne, Korallen oder Seeigel.
- Nach Deutschland dürfen keine Muscheln eingeführt werden, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Der Zoll beschlagnahmt diese und kann ein Bußgeld verhängen. Bei bestimmten Muscheln gelten Höchstmengen. Wertvolle Muscheln können auch Einfuhrzöllen unterliegen und müssen unter Umständen angemeldet werden.
- Souvenirs oder Schmuck aus geschützten Muscheln oder Korallen dürfen ebenfalls nicht nach Deutschland eingeführt werden.
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