Berlin (ots) -
Anlässlich des 75. Jahrestags des Beitritts Deutschlands zum Europarat am 13. Juli erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Ein friedliches Zusammenleben und eine lebenswerte Zukunft gibt es nur mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese Erkenntnis war Auslöser für die Gründung des Europarats im Jahr 1949. Nur ein Jahr später, und nur fünf Jahre nach dem Ende des von Deutschland entfesselten Zweiten Weltkriegs, nahm der Europarat als erste internationale Organisation die Bundesrepublik auf.
Die Verwirklichung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland wird seitdem auch europäisch abgesichert. Den wirkungsvollsten Schutz hierfür bietet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Gerichtshof stellt durch seine Rechtsprechung sicher, dass die Menschenrechte auch bei neuen politischen Herausforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen gewahrt werden. Alle Mitgliedstaaten des Europarats können sich an den Gerichtsverfahren beteiligen.
Deshalb ist es inakzeptabel, wenn einzelne Mitgliedstaaten - wie im Mai durch einen offenen Brief von neun europäischen Staats- und Regierungschefs geschehen - andere Staaten dazu aufrufen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückzudrängen. Ein solches Vorgehen bedroht die Gewaltenteilung. In einer rechtsstaatlichen Demokratie begrenzen die Menschenrechte die Herrschaft der Mehrheit. Das dient dem Schutz aller. Denn jeder Mensch kann in die Minderheitenposition geraten.
Gerade in Zeiten, in denen rechtsextreme Parteien hierzulande wie überall in Europa den Rechtsstaat angreifen, sind die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten in der Verantwortung, für die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs einzutreten und ihn vor Druck zu schützen. Damit verteidigen sie die Menschenrechte und die rechtsstaatliche Demokratie auch in Deutschland."
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte (2024): Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2023 - Juni 2024. Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG. Berlin, S. 133 ff.: Meilensteine 75 Jahre Europarat
https://ots.de/Vxjzu6
Deutsches Institut für Menschenrechte (2020): Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2019 - Juni 2020. Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG. Berlin, S. 34 ff.: Meilensteine der Rechtsprechung des EGMR
https://ots.de/DKfZZL
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51271/6072420
Anlässlich des 75. Jahrestags des Beitritts Deutschlands zum Europarat am 13. Juli erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Ein friedliches Zusammenleben und eine lebenswerte Zukunft gibt es nur mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese Erkenntnis war Auslöser für die Gründung des Europarats im Jahr 1949. Nur ein Jahr später, und nur fünf Jahre nach dem Ende des von Deutschland entfesselten Zweiten Weltkriegs, nahm der Europarat als erste internationale Organisation die Bundesrepublik auf.
Die Verwirklichung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland wird seitdem auch europäisch abgesichert. Den wirkungsvollsten Schutz hierfür bietet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Gerichtshof stellt durch seine Rechtsprechung sicher, dass die Menschenrechte auch bei neuen politischen Herausforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen gewahrt werden. Alle Mitgliedstaaten des Europarats können sich an den Gerichtsverfahren beteiligen.
Deshalb ist es inakzeptabel, wenn einzelne Mitgliedstaaten - wie im Mai durch einen offenen Brief von neun europäischen Staats- und Regierungschefs geschehen - andere Staaten dazu aufrufen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückzudrängen. Ein solches Vorgehen bedroht die Gewaltenteilung. In einer rechtsstaatlichen Demokratie begrenzen die Menschenrechte die Herrschaft der Mehrheit. Das dient dem Schutz aller. Denn jeder Mensch kann in die Minderheitenposition geraten.
Gerade in Zeiten, in denen rechtsextreme Parteien hierzulande wie überall in Europa den Rechtsstaat angreifen, sind die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten in der Verantwortung, für die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs einzutreten und ihn vor Druck zu schützen. Damit verteidigen sie die Menschenrechte und die rechtsstaatliche Demokratie auch in Deutschland."
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Deutsches Institut für Menschenrechte (2020): Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2019 - Juni 2020. Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG. Berlin, S. 34 ff.: Meilensteine der Rechtsprechung des EGMR
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