Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. Juli 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) genehmigt. Die von der OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS entwickelte Mindestbesteuerung sieht vor, dass multinationale Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro einer effektiven Besteuerung von 15 % unterliegen.
Liechtenstein hat mit dem Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) per 1. Januar 2024 die globale Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen nach dem OECD/G20-Standard eingeführt. Dieser besteht aus der Ergänzungssteuer nach der Income Inclusion Rule (IIR-Ergänzungssteuer) und der liechtensteinischen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax; QDMTT). Eine Undertaxed Payments Rule (UTPR) hat Liechtenstein bisher nicht eingeführt.
Der OECD/G20-Standard beinhaltet auch einen automatischen Austausch von GloBE-Informationen zwischen jenen Staaten und Hoheitsgebieten, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist. Die abkommensrechtlichen Grundlagen für diesen Informationsaustausch bilden die multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA).
GIR MCAA macht Anpassung des GloBE-Gesetzes notwendig
Die MAK ist seit dem 1. Januar 2017 in Liechtenstein anwendbar. Das GIR MCAA wurde am 15. Januar 2025 von der OECD/G20 veröffentlicht und wird voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2025 von jenen Staaten und Hoheitsgebieten unterzeichnet werden, welche die Mindestbesteuerung umgesetzt haben. Liechtenstein plant ebenfalls die Unterzeichnung des GIR MCAA.
Das GIR MCAA sieht vor, dass Informationen aus der GloBE-Erklärung von Unternehmens-gruppen ("GloBE Information Return") an jene Staaten und Hoheitsgebiete, in denen sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, zu übermitteln sind. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem betreffenden Staat oder Hoheitsgebiet eine bilaterale Austauschbeziehung aktiviert wurde. Ein erster Austausch von GloBE-Informationen unter dem GIR MCAA soll 2026 in Bezug auf das Berichtswirtschaftsjahr 2024 stattfinden.
Zur Umsetzung des GIR MCAA soll das GloBE-Gesetz angepasst werden. Dabei werden insbesondere die Pflichten der liechtensteinischen berichtenden Geschäftseinheiten, die Übermittlung von Informationen aus der GloBE-Erklärung durch die Steuerverwaltung, die Vertraulichkeit, die Verwendung der Informationen, Geheimhaltungspflichten und Kontrollen, die anwendbaren Verfahren sowie die Strafen für Widerhandlungen geregelt.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100933307
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. Juli 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) genehmigt. Die von der OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS entwickelte Mindestbesteuerung sieht vor, dass multinationale Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro einer effektiven Besteuerung von 15 % unterliegen.
Liechtenstein hat mit dem Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) per 1. Januar 2024 die globale Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen nach dem OECD/G20-Standard eingeführt. Dieser besteht aus der Ergänzungssteuer nach der Income Inclusion Rule (IIR-Ergänzungssteuer) und der liechtensteinischen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax; QDMTT). Eine Undertaxed Payments Rule (UTPR) hat Liechtenstein bisher nicht eingeführt.
Der OECD/G20-Standard beinhaltet auch einen automatischen Austausch von GloBE-Informationen zwischen jenen Staaten und Hoheitsgebieten, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist. Die abkommensrechtlichen Grundlagen für diesen Informationsaustausch bilden die multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA).
GIR MCAA macht Anpassung des GloBE-Gesetzes notwendig
Die MAK ist seit dem 1. Januar 2017 in Liechtenstein anwendbar. Das GIR MCAA wurde am 15. Januar 2025 von der OECD/G20 veröffentlicht und wird voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2025 von jenen Staaten und Hoheitsgebieten unterzeichnet werden, welche die Mindestbesteuerung umgesetzt haben. Liechtenstein plant ebenfalls die Unterzeichnung des GIR MCAA.
Das GIR MCAA sieht vor, dass Informationen aus der GloBE-Erklärung von Unternehmens-gruppen ("GloBE Information Return") an jene Staaten und Hoheitsgebiete, in denen sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, zu übermitteln sind. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem betreffenden Staat oder Hoheitsgebiet eine bilaterale Austauschbeziehung aktiviert wurde. Ein erster Austausch von GloBE-Informationen unter dem GIR MCAA soll 2026 in Bezug auf das Berichtswirtschaftsjahr 2024 stattfinden.
Zur Umsetzung des GIR MCAA soll das GloBE-Gesetz angepasst werden. Dabei werden insbesondere die Pflichten der liechtensteinischen berichtenden Geschäftseinheiten, die Übermittlung von Informationen aus der GloBE-Erklärung durch die Steuerverwaltung, die Vertraulichkeit, die Verwendung der Informationen, Geheimhaltungspflichten und Kontrollen, die anwendbaren Verfahren sowie die Strafen für Widerhandlungen geregelt.
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