Straubing (ots) -
Im Fall der klagenden Familie hat das Gericht nichts Fehlerhaftes erkannt, nichts, was gegen die Aufnahme sprechen könnte. Unverzüglich müsse also das Visum erteilt werden, die gemachte Zusage sei rechtlich verbindlich, man könne sie nicht einfach widerrufen. Mit einem berechtigten Kampf gegen illegale Migration hat das Verhalten der Regierung nichts zu tun, die erteilten Zusagen waren ein Akt aus Verantwortung und Humanität. Afghanen-VisaAuch für diePolitik gilt das GesetzDass ein rechtlich bindender Aufnahmebescheid aus Deutschland nicht mehr sein soll als ein Wisch Papier, ist unwürdig. Für billigen Applaus verspielt man sein Ansehen und den moralischen Kompass gleichermaßen, nur weil man bei der Migration vieles anders machen will als die Vorgängerregierung. Auch für die Politik gilt das Gesetz.
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