Finfluencer seien Vermittler ohne gewerberechtliche Genehmigung, lautet eine in der Branche durchaus vorherrschende Meinung. Doch dieser Überlegung begegnen Bedenken, meint AssCompact Kolumnist Hans-Ludger Sandkühler. Denn diese Verallgemeinerung schieße über das Ziel hinaus. Ein Artikel von Hans-Ludger SandkühlerNeulich auf der Hauptversammlung des BVK: Nach einem Impulsvortrag des Rechtswissenschaftlers Prof. Schwintowski zum Thema Finfluencer antwortete BVK-Präsident Heinz auf die Frage der Moderatorin, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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