Vaduz (ots) -
Im Hinblick auf die Einführung des neuen Reisepasses im Jahr 2026 soll das Heimatschriftengesetz (HschG) angepasst werden. Die Regierung hat den entsprechenden Bericht und Antrag an ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. Juli 2025, genehmigt.
Die technischen Anforderungen an die Reise- und Identitätsausweise ergeben sich aus den Empfehlungen der International Civil Aviation Organization (ICAO) und den EWR-rechtlichen Vorgaben. Diese werden laufend weiterentwickelt und den sicherheitstechnischen Anforderungen angepasst. Da das Heimatschriftengesetz unter anderem die einzelnen Datenfelder im Reisepass regelt, sind diese den aktuellen Anforderungen entsprechend anzupassen. Analog zur Identitätskarte soll künftig auch im Reisepass auf die Angabe der Personengrösse verzichtet werden. Neu wird der Geburtsort angeführt.
Neben den sicherheitstechnischen Anpassungen wird der Reisepass auch optisch modernisiert. Nach einem öffentlichen Gestaltungswettbewerb im Sommer 2023 und der finalen Designausarbeitung soll er im ersten Halbjahr 2026 eingeführt werden. Dank neuer Technologien kann der Pass künftig direkt bei der Beantragung ausgehändigt werden, was sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Ausländer- und Passamt eine Erleichterung darstellt.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website (www.rk.llv.li) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Thomas Amann, stv. Amtsleiter
Ausländer- und Passamt
T +423 236 61 45
thomas.amann@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100933319
Im Hinblick auf die Einführung des neuen Reisepasses im Jahr 2026 soll das Heimatschriftengesetz (HschG) angepasst werden. Die Regierung hat den entsprechenden Bericht und Antrag an ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. Juli 2025, genehmigt.
Die technischen Anforderungen an die Reise- und Identitätsausweise ergeben sich aus den Empfehlungen der International Civil Aviation Organization (ICAO) und den EWR-rechtlichen Vorgaben. Diese werden laufend weiterentwickelt und den sicherheitstechnischen Anforderungen angepasst. Da das Heimatschriftengesetz unter anderem die einzelnen Datenfelder im Reisepass regelt, sind diese den aktuellen Anforderungen entsprechend anzupassen. Analog zur Identitätskarte soll künftig auch im Reisepass auf die Angabe der Personengrösse verzichtet werden. Neu wird der Geburtsort angeführt.
Neben den sicherheitstechnischen Anpassungen wird der Reisepass auch optisch modernisiert. Nach einem öffentlichen Gestaltungswettbewerb im Sommer 2023 und der finalen Designausarbeitung soll er im ersten Halbjahr 2026 eingeführt werden. Dank neuer Technologien kann der Pass künftig direkt bei der Beantragung ausgehändigt werden, was sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Ausländer- und Passamt eine Erleichterung darstellt.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website (www.rk.llv.li) bezogen werden.
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