STRASSBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen "wiederholter und eklatanter" Menschenrechtsverstöße in der Ukraine und für den Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 im Jahr 2014 verurteilt. Russland habe unter anderem das Recht auf Leben verletzt und gegen das Verbot der Folter verstoßen, urteilten die Richterinnen und Richter in Straßburg. Vor dem internationalen Gericht hatten die Ukraine und die Niederlande gegen das Land geklagt.
Der EGMR entschied nun, dass Russland für den Abschuss des Passagierflugzeugs mit der Flugnummer MH17 über der Ostukraine verantwortlich sei - unabhängig davon, ob das russische Militär oder prorussische Rebellen die Rakete abgefeuert hätten. Russland habe es versäumt, das Ziel der Rakete genau zu überprüfen und das Leben der Menschen an Bord zu schützen, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Verurteilung von Russlands Verhalten bei MH17-Untersuchung
Darüber hinaus habe Russland die Aufarbeitung des Absturzes behindert, weil es ungenaue oder falsche Informationen an die Ermittlergruppe der betroffenen Länder gegeben und die Bergung der Leichen erschwert habe. Das habe das quälende Warten der Angehörigen auf Antworten verlängert und ihr Leiden verschlimmert. "Die Art und das Ausmaß ihres anhaltenden Leidens waren so schwerwiegend, dass sie eine unmenschliche Behandlung darstellen", stellte der EGMR fest.
Die Boeing der Malaysia Airlines war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine von einer russischen Luftabwehrrakete getroffen worden, die prorussische Rebellen abgefeuert hatten. Alle 298 Menschen an Bord starben - darunter 196 aus den Niederlanden, 38 Australier und vier Deutsche. Russland weist bis heute jegliche Verantwortung dafür zurück.
2023 sprach ein internationales Ermittlerteam Kremlchef Wladimir Putin eine aktive Rolle beim Abschuss des Flugzeuges zu - allerdings reichten die Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung nicht aus. Im November 2022 waren in den Niederlanden zwei Russen und ein Ukrainer in Abwesenheit wegen Mordes in 298 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Mai machte der UN-Luftfahrtsrat die Russische Föderation für den Abschuss verantwortlich und gab damit den Niederlanden und auch Australien Recht, die rechtliche Konsequenzen wegen es Todes Dutzender Landsleute fordern.
Hinterbliebene in den Niederlanden reagieren erleichtert
Die Angehörigen der Opfer in den Niederlanden sprachen von einer "großen Erleichterung", dass der Gerichtshof Russland für den Absturz verantwortlich gemacht habe. "Das ist die Anerkennung von dem, was wir Hinterbliebene schon wussten", sagte der Vorsitzende der Vereinigung der Hinterbliebenen der Opfer des Absturzes der Maschine, Piet Ploeg. Es sei wichtig, dass die ganze Welt das auch sehe. "Es kann nicht sein, dass ein Land einfach so davonkommt." Der geschäftsführende Ministerpräsident Dick Schoof nannte das Urteil auf der Plattform X einen "wichtigen Schritt zu Gerechtigkeit".
In ihrem Urteil stellten die Richterinnen und Richter außerdem fest, dass Russland im Konflikt mit der Ukraine schon vor Kriegsbeginn, konkret in dem Zeitraum vom 11. Mai 2014 bis zum 16. September 2022, ein "System von Verstößen" gegen die Menschenrechte etabliert hatte. Dazu gehörten laut dem EGMR unter anderem wahllose militärische Angriffe, Hinrichtungen von Zivilisten und ukrainischen Militärangehörigen, Folter und Vertreibung - aber auch etwa die "Unterdrückung der ukrainischen Sprache in den Schulen" und "Indoktrination von Schulkindern".
Der EGMR stellte den Einsatz schwerer Waffen seit Beginn des Konflikts fest, der sich nach der Invasion im Jahr 2022 verstärkt hatte, sowie den häufigen Einsatz etwa von Sprengwaffen und Streumunition in bewohnten Gebieten. Die Angriffe hätten sich auch gegen fliehende Zivilisten und klar gekennzeichnete Krankenhäuser gerichtet. Der EGMR sprach von einer eklatanten Missachtung der internationalen Rechtsordnung.
Auswirkungen dürften begrenzt sein
Die Auswirkungen der Entscheidung dürften jedoch begrenzt sein: Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU./vni/DP/men