Unfallgeschädigte können die tatsächlichen Reparaturkosten an einem Fahrzeug ersetzt bekommen, wenn sie maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Das gilt auch, wenn ein erstes Gutachten irrtümlich höhere Schäden angibt. Entscheidend sind zuletzt die gerichtlich festgestellten Kosten. Nach einem Verkehrsunfall machte die Geschädigte Schadensersatz gegenüber der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung bzw. dem Versicherungsnehmer geltend. Ihr Fahrzeug, ein VW Golf, war bei dem Unfall ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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