Die Pflichten von Versicherungsvermittler sind weitreichend. Doch sind sie auch grenzenlos? Nein, urteilte das OLG Hamm: Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Versicherten sind nicht zu überprüfen, wenn kein konkreter Bezug zum beantragten Versicherungsschutz besteht. Ein Artikel von Vincent Jacobsen, Rechtsanwalt bei Kanzlei Michaelis, Autor in der 11. Ausgabe des European ObservatoryEin Unternehmer tätigt eine Schenkung zu Gunsten seiner Ehefrau und überträgt ihr das Eigentum an einem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 AssCompact