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PTA-CMS: DO & CO Aktiengesellschaft: Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien

DJ PTA-CMS: DO & CO Aktiengesellschaft: Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG

DO & CO Aktiengesellschaft: Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien

Wien (pta000/10.07.2025/20:30 UTC+2)

In der am 10. Juli 2025 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Vorstand wird gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG für eine Geltungsdauer von 30 Monaten ab 10. Juli 2025, sohin bis 9. Jänner 2028, unter gleichzeitiger Aufhebung des diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juli 2023, ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft sowohl über die Börse oder durch öffentliches Angebot als auch auf andere Art, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 2,-- (Euro zwei) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 300,-- (Euro dreihundert) je Aktie zu erwerben, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (-- 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für eine Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstandes und leitenden Angestellten der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen (-- 189a Ziffer 8 UGB) sowie für Long-Term-Incentive Pläne für Vorstandsmitglieder oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Den Erwerb über die Börse oder durch öffentliches Angebot kann der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Jede andere Art des Erwerbes unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle eines Erwerbes auf andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

2. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß -- 65 Abs 1b AktG, unter gleichzeitiger Aufhebung des diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juli 2023, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art zu veräußern oder zu verwenden als durch Veräußerung über die Börse oder durch öffentliches Angebot und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (-- 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

3. Der Vorstand wird ferner, unter gleichzeitiger Aufhebung des diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juli 2023, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm -- 192 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Wien, im Juli 2025

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:      DO & CO Aktiengesellschaft 
           Stephansplatz 12 
           1010 Wien 
           Österreich 
Ansprechpartner:   Mag. Sarah Felderer 
Tel.:         +43 664 80 777 1369 
E-Mail:        sarah.felderer@doco.com 
Website:       www.doco.com 
ISIN(s):       AT0000818802 (Aktie) 
Börse(n):       Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, 
           Stuttgart, Tradegate 
Weitere        London, Istanbul 
Handelsplätze: 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1752172200096 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

July 10, 2025 14:30 ET (18:30 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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