WIESBADEN (ots) -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2025 um 2,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
11,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im April 2025 als im April 2024
Für den April 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2 125 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 11,5 % mehr als im April 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im April 2024 hatten die Forderungen bei rund 11,4 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im April 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im April 2025.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im April 2025 in Deutschland insgesamt 6,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,3 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe sowie das Gastgewerbe mit jeweils 9,8 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
0,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im April 2025 als im April 2024
Im April 2025 gab es 6 328 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 0,8 % gegenüber April 2024.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juni 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:
Am 15. Juli 2025 werden folgende Änderungen an den Webservice-Schnittstellen (API) von GENESIS-Online wirksam: Die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle ersetzen die SOAP/XML-Schnittstelle sowie GET-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle. Bitte stellen Sie Ihre bestehenden Prozesse schon jetzt um und nutzen Sie POST-Anfragen, um die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen. Eine detaillierte sprachliche und technische Dokumentation sowie weitere Hinweise zur Umstellung sind auf der GENESIS-Online-Website verfügbar.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen
Telefon: +49 611 75 4592
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/32102/6074409
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2025 um 2,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
11,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im April 2025 als im April 2024
Für den April 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2 125 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 11,5 % mehr als im April 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im April 2024 hatten die Forderungen bei rund 11,4 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im April 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im April 2025.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im April 2025 in Deutschland insgesamt 6,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,3 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe sowie das Gastgewerbe mit jeweils 9,8 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
0,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im April 2025 als im April 2024
Im April 2025 gab es 6 328 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 0,8 % gegenüber April 2024.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juni 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:
Am 15. Juli 2025 werden folgende Änderungen an den Webservice-Schnittstellen (API) von GENESIS-Online wirksam: Die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle ersetzen die SOAP/XML-Schnittstelle sowie GET-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle. Bitte stellen Sie Ihre bestehenden Prozesse schon jetzt um und nutzen Sie POST-Anfragen, um die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen. Eine detaillierte sprachliche und technische Dokumentation sowie weitere Hinweise zur Umstellung sind auf der GENESIS-Online-Website verfügbar.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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Telefon: +49 611 75 4592
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