Wien (www.anleihencheck.de) - Anbei eine aktuelle Pressemitteilung der DO & CO AG (ISIN AT0000818802/ WKN 915210):In der am 10. Juli 2025 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wurden folgende Beschlüsse gefasst:1. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG für eine Geltungsdauer von 30 Monaten ab 10. Juli 2025, sohin bis 9. Jänner 2028, unter gleichzeitiger Aufhebung des diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juli 2023, ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft sowohl über die Börse oder durch öffentliches Angebot als auch auf andere Art, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 2 (Euro zwei) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 300 (Euro dreihundert) je Aktie zu erwerben, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für eine Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstandes und leitenden Angestellten der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 189a Ziffer 8 UGB) sowie für Long-Term-Incentive Pläne für Vorstandsmitglieder oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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