Mit Urteil vom 19. Dezember 2024 (Az. V R 10/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit Krankenhausbehandlungen weiter geschärft. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen §?4 Nr.?14 Buchst. a und b UStG sowie die steuerliche Einordnung von Leistungspaketen, die sowohl Heilbehandlung als auch stationäre ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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