Aspang (ots) -
Neue Vorschriften zur Photovoltaik verunsichern viele Eigenheimbesitzer. Unklar ist, ob Netzbetreiber künftig private Solaranlagen einfach vom Netz nehmen dürfen - und ob sich die Investition noch rechnet. Hinzu kommt die Sorge, dass neue Regeln die Rentabilität bestehender Anlagen schmälern könnten. Was wirklich gilt und worauf Betreiber jetzt achten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Seit Anfang des Jahres gelten in Österreich neue gesetzliche Regelungen zur Fernabschaltung von PV-Anlagen. Die neuen Vorschriften sollen helfen, Stromnetze vor Überlastung zu schützen - indem bei Bedarf weniger Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Viele Photovoltaik-Unternehmen haben es deshalb mit einer Welle von Anfragen zu tun. Den Kunden ist nicht klar, ob ihre Anlage künftig auch betroffen sein wird. Sie wollen wissen, was genau der Netzbetreiber rechtlich darf. Und wie sieht es eigentlich mit der Energieversorgung bei Speicheranlagen aus? "Es ist verständlich, dass die neuen Vorschriften zu Verunsicherungen führen, doch einen Grund zur Panik gibt es nicht. Bestandsanlagen sind derzeit sicher, denn es besteht keine Nachrüstpflicht", sagt Daniel Pölzlbauer, Geschäftsführer der EPP GmbH. "Deutlich wird aber auch, dass die Netzbetreiber die Einspeisung zunehmend kontrollieren und Abschaltungen zum Teil des Netzbetriebs werden."
"Langfristig werden PV-Anlagen daher nur erfolgreich sein, wenn sie wirklich unabhängig sind. In den Speicherlösungen liegt die Zukunft der Photovoltaik", fügt der PV-Experte hinzu. Daniel Pölzlbauer führt mit EPP ein Familienunternehmen, das seit über 17 Jahren für innovative PV-Systeme, ehrliche Beratung und transparente Verträge steht - mit dem Ziel, maßgeschneiderte und zukunftssichere Solarlösungen zu schaffen. Im Folgenden erklärt er, was die neuen Vorschriften konkret bedeuten und wie sie sich auf die Photovoltaik auswirken.
Die gesetzlichen Neuerungen und ihr technischer Hintergrund
Seit Anfang 2025 gelten neue Vorgaben für Photovoltaikanlagen: Neuanlagen müssen nun mit einer Schnittstelle ausgestattet sein, über die Netzbetreiber die Einspeiseleistung aus der Ferne regeln oder bei Bedarf komplett abschalten können. Bisher galt diese Möglichkeit der Fernabschaltung nur für größere Anlagen ab etwa 30 Kilowatt - jetzt betrifft sie bereits Systeme mit einer Wechselrichterleistung von mehr als 800 Watt. Ausgenommen sind lediglich kleine Balkonkraftwerke.
Vorgeschrieben ist außerdem der Einbau einer Messeinheit im Verteilerkasten. Alternativ kann ein vorhandener Smart Meter genutzt werden, der Steuersignale an den Wechselrichter überträgt und so die Leistungsabgabe kontrolliert. Diese Signale erlauben es, die Stromproduktion bei Bedarf vollständig zu drosseln. Bestandsanlagen bleiben von der Regelung zunächst unberührt. Eine Nachrüstpflicht ist derzeit nicht vorgesehen - auch deshalb, weil ein solcher Eingriff in bestehende Verträge und den Bestandsschutz rechtlich umstritten wäre.
Die Auswirkungen auf die verschiedenen Anlagentypen
Photovoltaikanlagen lassen sich in Systeme mit und ohne integriertes Energiemanagement unterteilen. Eine Energieanlage kommt auch ohne Speicher aus - ein Energiemanagement bleibt dennoch sinnvoll, weiß Daniel Pölzlbauer von EPP. Umgekehrt jedoch ist ein Stromspeicher ohne intelligentes Energiemanagement kaum effektiv zu nutzen. Energiemanagementsysteme erkennen den Eigenverbrauch im Haushalt und können gezielt nur die Netzeinspeisung unterbinden. Die Versorgung bleibt im Fall einer Abschaltung erhalten. Bei vollem Speicher und geringem Verbrauch wird die überschüssige Energie allerdings nicht eingespeist und geht damit verloren. Für diese nicht eingespeiste Energie gibt es in Österreich keine Vergütung.
Bei Standard-PV-Anlagen ohne Energiemanagement hat der Wechselrichter keine Kenntnis über den Hausverbrauch. Erfolgt eine Abschaltung durch den Netzbetreiber, wird somit die gesamte PV-Anlage deaktiviert, sodass auch die Hausversorgung wegfällt. Ein Eigenverbrauch ist also nicht mehr möglich. Es ist, als gäbe es gar keine PV-Anlage. Photovoltaik ohne Speicher oder Energiemanagement wird dadurch wirtschaftlich unattraktiv.
Wann der Netzbetreiber abschalten darf
Netzbetreiber dürfen Strom nur unter bestimmten Bedingungen abschalten - etwa wenn eine lokale Netzüberlastung droht oder die allgemeine Netzstabilität gefährdet ist. Auch geplante Wartungsarbeiten können vorübergehende Abschaltungen einzelner Netzabschnitte notwendig machen, weiß Daniel Pölzlbauer von EPP.
Wie angespannt die Lage werden kann, zeigte jüngst ein Vorfall in Spanien: Ein landesweiter Stromausfall legte dort vor wenigen Monaten das öffentliche Energienetz komplett lahm. Auslöser waren Fehlsteuerungen im Versuch, einen drohenden Blackout zu verhindern - mit gegenteiliger Wirkung. Die Netzstabilität geriet zunehmend außer Kontrolle. Solche Ereignisse bleiben nicht ohne Folgen. Sie verändern das Sicherheitsdenken der Netzbetreiber: Um Risiken frühzeitig auszuschließen, wird künftig vorausschauender - und wohl auch häufiger - abgeschaltet.
Die politische und wirtschaftliche Dimension
Abschaltungen lassen sich politisch und gesellschaftlich leichter rechtfertigen, wenn sie dem Schutz der Allgemeinheit dienen - etwa zur Abwehr eines drohenden großflächigen Stromausfalls. In solchen Fällen stellt kaum jemand ihren Sinn infrage. Doch genau darin liegt auch ein Risiko: Der Druck, das Stromnetz zügig auszubauen, könnte nachlassen.
Denn der Netzausbau ist teuer - und regelmäßige, geplante Abschaltungen erscheinen mancherorts als kurzfristig günstigere Alternative. Die Versuchung: Solange abgeschaltet werden kann, muss nicht investiert werden. Fachleute warnen daher vor einem möglichen Missbrauch dieser Praxis. Die Debatte über die richtige Balance zwischen Eingriff und Ausbau nimmt Fahrt auf. Wirtschaft und Privathaushalte setzen klar auf langfristige, strukturelle Lösungen. Doch mit dem wachsenden Ausbau von Photovoltaikanlagen steigen auch die technischen Anforderungen - und damit erneut die Kosten. Die Energiewende wird zur Herausforderung für Planung, Infrastruktur und Akzeptanz.
Prognose und Handlungsempfehlung
Abschaltungen gehören längst zum Instrumentarium der Netzbetreiber - und sie werden in Zukunft deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Ein Blick nach Deutschland zeigt bereits jetzt einen klaren Anstieg der Eingriffe. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet das: Systeme ohne Speicher und ohne intelligentes Energiemanagement geraten zunehmend an ihre Grenzen. Ohne Speicher lässt sich die Eigenversorgung kaum zuverlässig aufrechterhalten, betont Daniel Pölzlbauer von EPP. Vor allem mittags, wenn die Stromproduktion ihren Höhepunkt erreicht, verpufft ein Großteil der erzeugten Energie ungenutzt - insbesondere dann, wenn die Einspeisevergütung niedrig ist oder ganz entfällt. Speicher mit zu geringer Kapazität bieten hier kaum Abhilfe.
Wer über die Anschaffung einer PV-Anlage nachdenkt, sollte deshalb unbedingt auch in eine durchdachte Speicherlösung investieren - und sich fachkundig beraten lassen. Denn die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen zeigt sich nicht auf kurze Sicht, sondern über einen Zeitraum von 15 bis 30 Jahren. Nur wer langfristig plant, kann das volle Potenzial der eigenen Energieerzeugung ausschöpfen.
Sie suchen nach einem kompetenten Solarunternehmen, das Ihnen eine maßgeschneiderte und zukunftssichere Lösung für Ihre PV-Anlage bietet? Dann melden Sie sich jetzt bei Daniel Pölzlbauer von der EPP GmbH (https://elektro-epp.at/)!
Pressekontakt:
EPP GmbH
Vertreten durch: Ing. Daniel Pölzlbauer
office@elektro-epp.at
https://elektro-epp.at/
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de
Original-Content von: EPP GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/180043/6076678
Neue Vorschriften zur Photovoltaik verunsichern viele Eigenheimbesitzer. Unklar ist, ob Netzbetreiber künftig private Solaranlagen einfach vom Netz nehmen dürfen - und ob sich die Investition noch rechnet. Hinzu kommt die Sorge, dass neue Regeln die Rentabilität bestehender Anlagen schmälern könnten. Was wirklich gilt und worauf Betreiber jetzt achten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Seit Anfang des Jahres gelten in Österreich neue gesetzliche Regelungen zur Fernabschaltung von PV-Anlagen. Die neuen Vorschriften sollen helfen, Stromnetze vor Überlastung zu schützen - indem bei Bedarf weniger Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Viele Photovoltaik-Unternehmen haben es deshalb mit einer Welle von Anfragen zu tun. Den Kunden ist nicht klar, ob ihre Anlage künftig auch betroffen sein wird. Sie wollen wissen, was genau der Netzbetreiber rechtlich darf. Und wie sieht es eigentlich mit der Energieversorgung bei Speicheranlagen aus? "Es ist verständlich, dass die neuen Vorschriften zu Verunsicherungen führen, doch einen Grund zur Panik gibt es nicht. Bestandsanlagen sind derzeit sicher, denn es besteht keine Nachrüstpflicht", sagt Daniel Pölzlbauer, Geschäftsführer der EPP GmbH. "Deutlich wird aber auch, dass die Netzbetreiber die Einspeisung zunehmend kontrollieren und Abschaltungen zum Teil des Netzbetriebs werden."
"Langfristig werden PV-Anlagen daher nur erfolgreich sein, wenn sie wirklich unabhängig sind. In den Speicherlösungen liegt die Zukunft der Photovoltaik", fügt der PV-Experte hinzu. Daniel Pölzlbauer führt mit EPP ein Familienunternehmen, das seit über 17 Jahren für innovative PV-Systeme, ehrliche Beratung und transparente Verträge steht - mit dem Ziel, maßgeschneiderte und zukunftssichere Solarlösungen zu schaffen. Im Folgenden erklärt er, was die neuen Vorschriften konkret bedeuten und wie sie sich auf die Photovoltaik auswirken.
Die gesetzlichen Neuerungen und ihr technischer Hintergrund
Seit Anfang 2025 gelten neue Vorgaben für Photovoltaikanlagen: Neuanlagen müssen nun mit einer Schnittstelle ausgestattet sein, über die Netzbetreiber die Einspeiseleistung aus der Ferne regeln oder bei Bedarf komplett abschalten können. Bisher galt diese Möglichkeit der Fernabschaltung nur für größere Anlagen ab etwa 30 Kilowatt - jetzt betrifft sie bereits Systeme mit einer Wechselrichterleistung von mehr als 800 Watt. Ausgenommen sind lediglich kleine Balkonkraftwerke.
Vorgeschrieben ist außerdem der Einbau einer Messeinheit im Verteilerkasten. Alternativ kann ein vorhandener Smart Meter genutzt werden, der Steuersignale an den Wechselrichter überträgt und so die Leistungsabgabe kontrolliert. Diese Signale erlauben es, die Stromproduktion bei Bedarf vollständig zu drosseln. Bestandsanlagen bleiben von der Regelung zunächst unberührt. Eine Nachrüstpflicht ist derzeit nicht vorgesehen - auch deshalb, weil ein solcher Eingriff in bestehende Verträge und den Bestandsschutz rechtlich umstritten wäre.
Die Auswirkungen auf die verschiedenen Anlagentypen
Photovoltaikanlagen lassen sich in Systeme mit und ohne integriertes Energiemanagement unterteilen. Eine Energieanlage kommt auch ohne Speicher aus - ein Energiemanagement bleibt dennoch sinnvoll, weiß Daniel Pölzlbauer von EPP. Umgekehrt jedoch ist ein Stromspeicher ohne intelligentes Energiemanagement kaum effektiv zu nutzen. Energiemanagementsysteme erkennen den Eigenverbrauch im Haushalt und können gezielt nur die Netzeinspeisung unterbinden. Die Versorgung bleibt im Fall einer Abschaltung erhalten. Bei vollem Speicher und geringem Verbrauch wird die überschüssige Energie allerdings nicht eingespeist und geht damit verloren. Für diese nicht eingespeiste Energie gibt es in Österreich keine Vergütung.
Bei Standard-PV-Anlagen ohne Energiemanagement hat der Wechselrichter keine Kenntnis über den Hausverbrauch. Erfolgt eine Abschaltung durch den Netzbetreiber, wird somit die gesamte PV-Anlage deaktiviert, sodass auch die Hausversorgung wegfällt. Ein Eigenverbrauch ist also nicht mehr möglich. Es ist, als gäbe es gar keine PV-Anlage. Photovoltaik ohne Speicher oder Energiemanagement wird dadurch wirtschaftlich unattraktiv.
Wann der Netzbetreiber abschalten darf
Netzbetreiber dürfen Strom nur unter bestimmten Bedingungen abschalten - etwa wenn eine lokale Netzüberlastung droht oder die allgemeine Netzstabilität gefährdet ist. Auch geplante Wartungsarbeiten können vorübergehende Abschaltungen einzelner Netzabschnitte notwendig machen, weiß Daniel Pölzlbauer von EPP.
Wie angespannt die Lage werden kann, zeigte jüngst ein Vorfall in Spanien: Ein landesweiter Stromausfall legte dort vor wenigen Monaten das öffentliche Energienetz komplett lahm. Auslöser waren Fehlsteuerungen im Versuch, einen drohenden Blackout zu verhindern - mit gegenteiliger Wirkung. Die Netzstabilität geriet zunehmend außer Kontrolle. Solche Ereignisse bleiben nicht ohne Folgen. Sie verändern das Sicherheitsdenken der Netzbetreiber: Um Risiken frühzeitig auszuschließen, wird künftig vorausschauender - und wohl auch häufiger - abgeschaltet.
Die politische und wirtschaftliche Dimension
Abschaltungen lassen sich politisch und gesellschaftlich leichter rechtfertigen, wenn sie dem Schutz der Allgemeinheit dienen - etwa zur Abwehr eines drohenden großflächigen Stromausfalls. In solchen Fällen stellt kaum jemand ihren Sinn infrage. Doch genau darin liegt auch ein Risiko: Der Druck, das Stromnetz zügig auszubauen, könnte nachlassen.
Denn der Netzausbau ist teuer - und regelmäßige, geplante Abschaltungen erscheinen mancherorts als kurzfristig günstigere Alternative. Die Versuchung: Solange abgeschaltet werden kann, muss nicht investiert werden. Fachleute warnen daher vor einem möglichen Missbrauch dieser Praxis. Die Debatte über die richtige Balance zwischen Eingriff und Ausbau nimmt Fahrt auf. Wirtschaft und Privathaushalte setzen klar auf langfristige, strukturelle Lösungen. Doch mit dem wachsenden Ausbau von Photovoltaikanlagen steigen auch die technischen Anforderungen - und damit erneut die Kosten. Die Energiewende wird zur Herausforderung für Planung, Infrastruktur und Akzeptanz.
Prognose und Handlungsempfehlung
Abschaltungen gehören längst zum Instrumentarium der Netzbetreiber - und sie werden in Zukunft deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Ein Blick nach Deutschland zeigt bereits jetzt einen klaren Anstieg der Eingriffe. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet das: Systeme ohne Speicher und ohne intelligentes Energiemanagement geraten zunehmend an ihre Grenzen. Ohne Speicher lässt sich die Eigenversorgung kaum zuverlässig aufrechterhalten, betont Daniel Pölzlbauer von EPP. Vor allem mittags, wenn die Stromproduktion ihren Höhepunkt erreicht, verpufft ein Großteil der erzeugten Energie ungenutzt - insbesondere dann, wenn die Einspeisevergütung niedrig ist oder ganz entfällt. Speicher mit zu geringer Kapazität bieten hier kaum Abhilfe.
Wer über die Anschaffung einer PV-Anlage nachdenkt, sollte deshalb unbedingt auch in eine durchdachte Speicherlösung investieren - und sich fachkundig beraten lassen. Denn die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen zeigt sich nicht auf kurze Sicht, sondern über einen Zeitraum von 15 bis 30 Jahren. Nur wer langfristig plant, kann das volle Potenzial der eigenen Energieerzeugung ausschöpfen.
Sie suchen nach einem kompetenten Solarunternehmen, das Ihnen eine maßgeschneiderte und zukunftssichere Lösung für Ihre PV-Anlage bietet? Dann melden Sie sich jetzt bei Daniel Pölzlbauer von der EPP GmbH (https://elektro-epp.at/)!
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