München/Bremen (ots) -
Die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD haben eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter in den Landesrundfunkanstalten verabschiedet. Ziel ist es, einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards für Gehälter und Zusatzleistungen zu schaffen.
Die Vergütung außertariflich Beschäftigter der Rundfunkanstalten ist von hohem öffentlichem Interesse. Die Schaffung einheitlicher und nachvollziehbarer Vergütungsmodelle entspricht aus Sicht der Verwaltungsräte dem gestiegenen Bedarf an gemeinsamen und vergleichbaren Standards und dient sowohl intern als auch extern der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei außertariflichen Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Vergütungsleitlinie (https://www.ard.de/die-ard/Verguetung-AT-Beschaeftigte-100.pdf) [AK1] legt anstaltsübergreifende Vergütungsgrundsätze fest und soll von den Geschäftsleitungen der Landesrundfunkanstalten als Orientierungsmaßstab bei der Entwicklung von AT-Konzepten herangezogen werden, die anschließend den zuständigen Aufsichtsgremien zur Beratung bzw. Zustimmung vorgelegt werden. Damit ist bereits ein erster Schritt zur Erfüllung der künftigen Vorgaben des § 31h MStV-E vollzogen, möglichst einheitliche Standards bei den Vergütungskonzepten sicherzustellen.
Die Leitlinie wurde von einer Arbeitsgruppe der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) "AT-Gehaltsstrukturen" entwickelt, die sich seit Ende 2021 regelmäßig im Austausch zu Fragen der außertariflichen Vergütung befindet. Anfang 2024 hat sich die aus je einem Verwaltungsratsmitglied jeder Landesrundfunkanstalt bestehende Arbeitsgruppe darauf verständigt, gemeinsame Standards zu vereinbaren und die entsprechende Leitlinie zu erarbeiten.
Damit soll nicht nur die Höhe der Vergütung der außertariflich Beschäftigten anhand vergleichbarer und angemessener Maßstäbe bestimmt werden. Vielmehr äußert sich die Leitlinie auch zur Altersversorgung, Ruhegeldern, Übergangsgeldern und Abfindungszahlungen.
Mit klaren und nachvollziehbaren Vergütungsmodellen im AT-Bereich setzen die Verwaltungsräte auf Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Mitteln.
Über die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz:
Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) setzt sich aus den Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle zusammen. Sie berät die Intendantenkonferenz der ARD insbesondere bei grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung und -struktur, der Unternehmensstrategie und der Rundfunkpolitik.
Zu den besonderen Anliegen der Gremienvorsitzenden zählen die gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in und für die digitale demokratische Gesellschaft sowie vor allem die Schärfung des öffentlich-rechtlichen Programmprofils.
Über aktuelle Themen und Projekte der GVK wird regelmäßig im ARD-Gremiennewsletter der GVK berichtet.
Pressekontakt ARD-GVK:
Geschäftsstelle der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz
Dr. Sebastian Hügel
Tel: +49 (0)89 5900 20111
geschaeftsstelle@ard-gvk.de
ard-gvk.de
Original-Content von: ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/149541/6077082
Die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD haben eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter in den Landesrundfunkanstalten verabschiedet. Ziel ist es, einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards für Gehälter und Zusatzleistungen zu schaffen.
Die Vergütung außertariflich Beschäftigter der Rundfunkanstalten ist von hohem öffentlichem Interesse. Die Schaffung einheitlicher und nachvollziehbarer Vergütungsmodelle entspricht aus Sicht der Verwaltungsräte dem gestiegenen Bedarf an gemeinsamen und vergleichbaren Standards und dient sowohl intern als auch extern der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei außertariflichen Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Vergütungsleitlinie (https://www.ard.de/die-ard/Verguetung-AT-Beschaeftigte-100.pdf) [AK1] legt anstaltsübergreifende Vergütungsgrundsätze fest und soll von den Geschäftsleitungen der Landesrundfunkanstalten als Orientierungsmaßstab bei der Entwicklung von AT-Konzepten herangezogen werden, die anschließend den zuständigen Aufsichtsgremien zur Beratung bzw. Zustimmung vorgelegt werden. Damit ist bereits ein erster Schritt zur Erfüllung der künftigen Vorgaben des § 31h MStV-E vollzogen, möglichst einheitliche Standards bei den Vergütungskonzepten sicherzustellen.
Die Leitlinie wurde von einer Arbeitsgruppe der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) "AT-Gehaltsstrukturen" entwickelt, die sich seit Ende 2021 regelmäßig im Austausch zu Fragen der außertariflichen Vergütung befindet. Anfang 2024 hat sich die aus je einem Verwaltungsratsmitglied jeder Landesrundfunkanstalt bestehende Arbeitsgruppe darauf verständigt, gemeinsame Standards zu vereinbaren und die entsprechende Leitlinie zu erarbeiten.
Damit soll nicht nur die Höhe der Vergütung der außertariflich Beschäftigten anhand vergleichbarer und angemessener Maßstäbe bestimmt werden. Vielmehr äußert sich die Leitlinie auch zur Altersversorgung, Ruhegeldern, Übergangsgeldern und Abfindungszahlungen.
Mit klaren und nachvollziehbaren Vergütungsmodellen im AT-Bereich setzen die Verwaltungsräte auf Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Mitteln.
Über die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz:
Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) setzt sich aus den Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle zusammen. Sie berät die Intendantenkonferenz der ARD insbesondere bei grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung und -struktur, der Unternehmensstrategie und der Rundfunkpolitik.
Zu den besonderen Anliegen der Gremienvorsitzenden zählen die gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in und für die digitale demokratische Gesellschaft sowie vor allem die Schärfung des öffentlich-rechtlichen Programmprofils.
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