Berlin (ots) -
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde zweier Jemeniten abgewiesen, die das über die Airbase Ramstein laufende US-Drohnenprogramm stoppen wollten. Die gute Nachricht: Der Zweite Senat erkannte grundsätzlich an, dass sich aus deutschen Grundrechten eine extraterritoriale Schutzpflicht für ausländische Zivilist*innen ableiten lasse. Doch er verneinte, dass eine ernsthafte Gefahr für das humanitäre Völkerrecht vorliege - die Verletzungen seien nicht systematisch.
Diese Einschätzung ist fatal. Denn der als "Terrorismusbekämpfung" verbrämte US-Drohnenkrieg forderte sehr viele Opfer unter Zivilist*innen. Er hat auch die sogenannten gezielten Tötungen weltweit etabliert, hinter denen sich außergerichtliche Hinrichtungen aus der Luft verbergen - Ziele werden vom Geheimdienst vorgeschlagen und vom Präsidenten autorisiert. Mit der rasant zunehmenden Verbreitung bewaffneter Drohnen findet diese Praxis weltweit Nachahmer, allen voran die Türkei. Deren Bayraktar-Drohnen kommen in Kurdistan und vielen afrikanischen Staaten gegen angebliche Terroristen zum Einsatz, in Libyen sogar zur Bekämpfung von "Schleusern".
Das Bundesverfassungsgericht hat die Chance für eine höchstrichterliche Feststellung verpasst, wann der deutsche Staat auf eigenem Territorium Völkerrechtsverbrechen in anderen Teilen der Welt stoppen und ahnden muss. Dies beträfe etwa Waffenlieferungen für Israels verheerenden Krieg in Gaza oder Schiffsmotoren für Myanmars Militär, das nachweislich Verbrechen gegen die Rohingya verübt. Das Kabinett von Friedrich Merz dürfte das Urteil deshalb beklatschen: Es räumt ein Hindernis für Deutschlands Komplizenschaft mit Massenmördern aus dem Weg.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/59019/6077416
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde zweier Jemeniten abgewiesen, die das über die Airbase Ramstein laufende US-Drohnenprogramm stoppen wollten. Die gute Nachricht: Der Zweite Senat erkannte grundsätzlich an, dass sich aus deutschen Grundrechten eine extraterritoriale Schutzpflicht für ausländische Zivilist*innen ableiten lasse. Doch er verneinte, dass eine ernsthafte Gefahr für das humanitäre Völkerrecht vorliege - die Verletzungen seien nicht systematisch.
Diese Einschätzung ist fatal. Denn der als "Terrorismusbekämpfung" verbrämte US-Drohnenkrieg forderte sehr viele Opfer unter Zivilist*innen. Er hat auch die sogenannten gezielten Tötungen weltweit etabliert, hinter denen sich außergerichtliche Hinrichtungen aus der Luft verbergen - Ziele werden vom Geheimdienst vorgeschlagen und vom Präsidenten autorisiert. Mit der rasant zunehmenden Verbreitung bewaffneter Drohnen findet diese Praxis weltweit Nachahmer, allen voran die Türkei. Deren Bayraktar-Drohnen kommen in Kurdistan und vielen afrikanischen Staaten gegen angebliche Terroristen zum Einsatz, in Libyen sogar zur Bekämpfung von "Schleusern".
Das Bundesverfassungsgericht hat die Chance für eine höchstrichterliche Feststellung verpasst, wann der deutsche Staat auf eigenem Territorium Völkerrechtsverbrechen in anderen Teilen der Welt stoppen und ahnden muss. Dies beträfe etwa Waffenlieferungen für Israels verheerenden Krieg in Gaza oder Schiffsmotoren für Myanmars Militär, das nachweislich Verbrechen gegen die Rohingya verübt. Das Kabinett von Friedrich Merz dürfte das Urteil deshalb beklatschen: Es räumt ein Hindernis für Deutschlands Komplizenschaft mit Massenmördern aus dem Weg.
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