Das Bundesverfassungsgericht hat im März entschieden, dass keine Zweifel an der Vermassungsmäßigkeit der Soli-Erhebung bestehen. Gibt es jetzt eine neue Entwicklung - und ab welcher Einkommenshöhe ist die Ergänzungsabgabe dieses Jahr fällig? Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aufgrund der Verfassungsgerichts-Entscheidung seinen Vorläufigkeitskatalog angepasst: Der Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die Steuerfestsetzung zum Solidaritätszuschlag ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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