Aalen (ots) -
Das Landgericht Oldenburg hat heute der Zivilklage des Schlachthofs Brand gegen zwei Tierrechtsaktivist*innen in wesentlichen Punkten stattgegeben. Die beiden hatten 2024 verdeckt Videoaufnahmen im Betrieb gemacht, die den qualvollen Todeskampf von Schweinen bei der CO2-Betäubung dokumentieren - in bisher nie gesehener Deutlichkeit. Die Bilder sorgten bundesweit für Aufsehen und öffentliche Diskussion.
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die Aufnahmen authentisch und nicht manipuliert sind - und dass bereits veröffentlichtes Material, etwa in Beiträgen der ARD, weiterhin gezeigt werden darf. Dennoch verpflichtete es die Aktivist*innen dazu, auf eine Löschung des Materials von der Website von Animal Rights Watch (ARIWA) hinzuwirken und erteilte ein Betretungsverbot für das Betriebsgelände.
Ein Urteil mit widersprüchlicher Botschaft: Das dokumentierte Leid wird anerkannt - aber nicht beanstandet. Ein legitimer Beitrag zur Aufklärung wird juristisch geahndet, während das eigentliche Unrecht unangetastet bleibt.
Melanie Bühner, Vorstandsvorsitzende von ARIWA, erklärt:
"Dieses Urteil ist ein Rückschlag für alle, die Missstände öffentlich machen. Wer das Töten von Tieren dokumentiert, darf nicht kriminalisiert werden - sondern sollte gesellschaftlich unterstützt werden."
Svenja Knoppik, Pressesprecherin von ARIWA, ergänzt:
"Dass Aufnahmen, die Tierleid ungeschönt zeigen, zwar als echt anerkannt, aber trotzdem verboten werden sollen, stellt unsere Zivilgesellschaft vor eine zentrale Frage: Wollen wir Aufklärung - oder wollen wir wegschauen?"
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Aktivist*innen prüfen derzeit rechtliche Schritte und können in Berufung gehen. Bis dahin bleiben die Aufnahmen online - ein wichtiger Beitrag für Transparenz und öffentliche Debatte über Tierleid hinter verschlossenen Türen.
Für ARIWA bleibt klar:
Die Bilder zeigen, was sonst im Verborgenen bleibt. Sie sind von erheblichem öffentlichem Interesse - insbesondere, da es kaum andere vergleichbare Aufnahmen aus CO2-Schlachthöfen in Deutschland gibt. Wir stehen solidarisch an der Seite der Aktivist*innen und setzen uns weiter für Aufklärung und Tierrechte ein.
Weitere Informationen und Kontakt ARIWA:
E-Mail: presse@ariwa.org
Homepage: www.ariwa.org
Bildmaterial zur freien Verwendung mit Quellenhinweis "Animal Rights Watch e.V. (ARIWA)":
https://www.flickr.com/photos/animalrightswatch/albums/72177720319563542/
Pressekontakt:
Svenja Knoppik
Presse & Kommunikation
presse@ariwa.org
Original-Content von: Animal Rights Watch e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/127463/6077963
Das Landgericht Oldenburg hat heute der Zivilklage des Schlachthofs Brand gegen zwei Tierrechtsaktivist*innen in wesentlichen Punkten stattgegeben. Die beiden hatten 2024 verdeckt Videoaufnahmen im Betrieb gemacht, die den qualvollen Todeskampf von Schweinen bei der CO2-Betäubung dokumentieren - in bisher nie gesehener Deutlichkeit. Die Bilder sorgten bundesweit für Aufsehen und öffentliche Diskussion.
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die Aufnahmen authentisch und nicht manipuliert sind - und dass bereits veröffentlichtes Material, etwa in Beiträgen der ARD, weiterhin gezeigt werden darf. Dennoch verpflichtete es die Aktivist*innen dazu, auf eine Löschung des Materials von der Website von Animal Rights Watch (ARIWA) hinzuwirken und erteilte ein Betretungsverbot für das Betriebsgelände.
Ein Urteil mit widersprüchlicher Botschaft: Das dokumentierte Leid wird anerkannt - aber nicht beanstandet. Ein legitimer Beitrag zur Aufklärung wird juristisch geahndet, während das eigentliche Unrecht unangetastet bleibt.
Melanie Bühner, Vorstandsvorsitzende von ARIWA, erklärt:
"Dieses Urteil ist ein Rückschlag für alle, die Missstände öffentlich machen. Wer das Töten von Tieren dokumentiert, darf nicht kriminalisiert werden - sondern sollte gesellschaftlich unterstützt werden."
Svenja Knoppik, Pressesprecherin von ARIWA, ergänzt:
"Dass Aufnahmen, die Tierleid ungeschönt zeigen, zwar als echt anerkannt, aber trotzdem verboten werden sollen, stellt unsere Zivilgesellschaft vor eine zentrale Frage: Wollen wir Aufklärung - oder wollen wir wegschauen?"
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Aktivist*innen prüfen derzeit rechtliche Schritte und können in Berufung gehen. Bis dahin bleiben die Aufnahmen online - ein wichtiger Beitrag für Transparenz und öffentliche Debatte über Tierleid hinter verschlossenen Türen.
Für ARIWA bleibt klar:
Die Bilder zeigen, was sonst im Verborgenen bleibt. Sie sind von erheblichem öffentlichem Interesse - insbesondere, da es kaum andere vergleichbare Aufnahmen aus CO2-Schlachthöfen in Deutschland gibt. Wir stehen solidarisch an der Seite der Aktivist*innen und setzen uns weiter für Aufklärung und Tierrechte ein.
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