München (ots) -
Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag setzen sich gemeinsam für eine Reform des § 112 SGB IX auf Bundesebene ein. Ziel ist die rechtssichere und flächendeckende Einführung eines kindgerechten Schulbegleitermodells nach dem sogenannten Pooling-Prinzip. Ganz konkret handelt es sich um Personal für Kinder mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf. Aktuell besteht nach § 112 SGB IX ein individueller Rechtsanspruch auf eine Schulbegleitung im Verhältnis 1:1. Die Möglichkeit der Gruppenbegleitung - also des Poolings - stellt dagegen bisher eine Ausnahme dar. Diese Ausnahmeregelung entspricht weder den Anforderungen eines inklusiven Schulalltags noch den realen Bedingungen im Bildungssystem und birgt die Gefahr einer Stigmatisierung der begleiteten Kinder.
Ein von der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Inklusion (FAGI) initiierter, wissenschaftlich begleiteter Modellversuch hat gezeigt, dass das Pooling nicht nur pädagogisch sinnvoll, sondern auch deutlich weniger stigmatisierend ist. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können gezielter und flexibler eingesetzt werden - insbesondere bei körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen. Bei seelischen Behinderungen stößt das Modell jedoch an seine Grenzen, sodass hier weiter individuelle Lösungen notwendig bleiben.
Dazu Norbert Dünkel, Vorsitzender der FAGI und Mitglied des Ausschusses für Bildung und Kultus für die CSU-Landtagsfraktion: "Ein modernes Schulbegleitermodell muss sowohl pädagogisch sinnvoll als auch finanzierbar sein. Pooling bietet die Chance, beides zu verbinden: mehr Inklusion, weniger Stigmatisierung - und eine dringend notwendige Entlastung der öffentlichen Haushalte. Wir sehen, dass in anderen Ländern dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktiziert wird. Jetzt muss der Bund nachziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Angesichts der stark gestiegenen Fallzahlen und Kosten - die sich bei einer Schulbegleitung auf bis zu 50.000 Euro jährlich belaufen können - stellt das Pooling-Modell eine notwendige und realistische Lösung dar. Dabei betreut ein Schulbegleiter mehrere Kinder gleichzeitig, sofern dies pädagogisch und organisatorisch vertretbar ist. Klar ist: Künftig muss die Gruppenbegleitung als Regelfall und die Einzelbegleitung als begründete Ausnahme definiert werden."
Dazu Dr. Martin Brunnhuber, bildungspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: "Beim Pooling-Prinzip erfolgt keine individuelle 1:1-Betreuung durch einen Schulbegleiter. Stattdessen werden mehrere Kinder gleichzeitig umsorgt. Auf diese Weise können Schulbegleiter flexibel und schnell auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf Schulbegleitung haben. Durch die zusätzliche Unterstützung wird gewährleistet, dass sie nicht nur an schulischer Bildung teilhaben, sondern auch ihr volles Potenzial entfalten können, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Darüber hinaus trägt das Pooling dazu bei, Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft zu integrieren. Sie profitieren zudem von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen."
Gabriele Triebel, Sprecherin für Bildung, Landtags-Grüne, stv. Vorsitzende des Ausschusses Bildung und Kultur des Bayerischen Landtags: "Pooling ermöglicht einen flexiblen und bedarfsorientierten Einsatz von Schulbegleitungen. So können Hilfe und Unterstützung dort ankommen, wo sie gerade gebraucht werden. Das Pooling Modell stärkt die Inklusion an unseren Schulen und Ressourcen können bedarfsgerecht eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die 1:1 Begleitung weiterhin als Ausnahmefall erfolgen kann. Es ist gut und richtig, dass nun die positiven Ergebnisse aus dem wissenschaftlichen begleiteten Modellversuch angenommen werden und die gesetzliche Grundlage entsprechend angepasst werden soll."
Schulbegleitungen nach SGB VIII (bei seelischer Behinderung oder entsprechender Gefährdung) sowie nach SGB IX (bei körperlicher und/oder geistiger Behinderung) kommen sowohl an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen zum Einsatz. Die Anträge werden von den Sorgeberechtigten gestellt und durch die zuständigen Kostenträger wie dem Bezirk oder dem Jugendamt entschieden - unter Einbeziehung der jeweiligen Schulen.
Pressekontakt:
Sebastian Kraft
Pressesprecher
E-Mail: sebastian.kraft@csu-landtag.de
Michaela Lochner
Stv. Pressesprecherin
E-Mail: michaela.lochner@csu-landtag.de
Tobias Klahr
Stv. Pressesprecher
E-Mail: tobias.klahr@csu-landtag.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/53955/6078442
Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag setzen sich gemeinsam für eine Reform des § 112 SGB IX auf Bundesebene ein. Ziel ist die rechtssichere und flächendeckende Einführung eines kindgerechten Schulbegleitermodells nach dem sogenannten Pooling-Prinzip. Ganz konkret handelt es sich um Personal für Kinder mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf. Aktuell besteht nach § 112 SGB IX ein individueller Rechtsanspruch auf eine Schulbegleitung im Verhältnis 1:1. Die Möglichkeit der Gruppenbegleitung - also des Poolings - stellt dagegen bisher eine Ausnahme dar. Diese Ausnahmeregelung entspricht weder den Anforderungen eines inklusiven Schulalltags noch den realen Bedingungen im Bildungssystem und birgt die Gefahr einer Stigmatisierung der begleiteten Kinder.
Ein von der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Inklusion (FAGI) initiierter, wissenschaftlich begleiteter Modellversuch hat gezeigt, dass das Pooling nicht nur pädagogisch sinnvoll, sondern auch deutlich weniger stigmatisierend ist. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können gezielter und flexibler eingesetzt werden - insbesondere bei körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen. Bei seelischen Behinderungen stößt das Modell jedoch an seine Grenzen, sodass hier weiter individuelle Lösungen notwendig bleiben.
Dazu Norbert Dünkel, Vorsitzender der FAGI und Mitglied des Ausschusses für Bildung und Kultus für die CSU-Landtagsfraktion: "Ein modernes Schulbegleitermodell muss sowohl pädagogisch sinnvoll als auch finanzierbar sein. Pooling bietet die Chance, beides zu verbinden: mehr Inklusion, weniger Stigmatisierung - und eine dringend notwendige Entlastung der öffentlichen Haushalte. Wir sehen, dass in anderen Ländern dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktiziert wird. Jetzt muss der Bund nachziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Angesichts der stark gestiegenen Fallzahlen und Kosten - die sich bei einer Schulbegleitung auf bis zu 50.000 Euro jährlich belaufen können - stellt das Pooling-Modell eine notwendige und realistische Lösung dar. Dabei betreut ein Schulbegleiter mehrere Kinder gleichzeitig, sofern dies pädagogisch und organisatorisch vertretbar ist. Klar ist: Künftig muss die Gruppenbegleitung als Regelfall und die Einzelbegleitung als begründete Ausnahme definiert werden."
Dazu Dr. Martin Brunnhuber, bildungspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: "Beim Pooling-Prinzip erfolgt keine individuelle 1:1-Betreuung durch einen Schulbegleiter. Stattdessen werden mehrere Kinder gleichzeitig umsorgt. Auf diese Weise können Schulbegleiter flexibel und schnell auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf Schulbegleitung haben. Durch die zusätzliche Unterstützung wird gewährleistet, dass sie nicht nur an schulischer Bildung teilhaben, sondern auch ihr volles Potenzial entfalten können, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Darüber hinaus trägt das Pooling dazu bei, Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft zu integrieren. Sie profitieren zudem von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen."
Gabriele Triebel, Sprecherin für Bildung, Landtags-Grüne, stv. Vorsitzende des Ausschusses Bildung und Kultur des Bayerischen Landtags: "Pooling ermöglicht einen flexiblen und bedarfsorientierten Einsatz von Schulbegleitungen. So können Hilfe und Unterstützung dort ankommen, wo sie gerade gebraucht werden. Das Pooling Modell stärkt die Inklusion an unseren Schulen und Ressourcen können bedarfsgerecht eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die 1:1 Begleitung weiterhin als Ausnahmefall erfolgen kann. Es ist gut und richtig, dass nun die positiven Ergebnisse aus dem wissenschaftlichen begleiteten Modellversuch angenommen werden und die gesetzliche Grundlage entsprechend angepasst werden soll."
Schulbegleitungen nach SGB VIII (bei seelischer Behinderung oder entsprechender Gefährdung) sowie nach SGB IX (bei körperlicher und/oder geistiger Behinderung) kommen sowohl an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen zum Einsatz. Die Anträge werden von den Sorgeberechtigten gestellt und durch die zuständigen Kostenträger wie dem Bezirk oder dem Jugendamt entschieden - unter Einbeziehung der jeweiligen Schulen.
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