Beim Verkauf von Gebrauchtwagen gilt: Verkäufer müssen über ungewöhnliche Reparaturen im Einzelfall auch ohne Nachfrage aufklären. Ein Urteil des Landgericht Lübeck zeigt, dass das Verschweigen solcher Informationen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen kann. Beim Verkauf von Gebrauchtwagen gilt: Transparenz ist Pflicht. Vor allem Autohäuser und gewerbliche Verkäufer sollten wissen, welche Informationen sie Kaufinteressenten aktiv mitteilen müssen, insbesondere wenn es um Mängel oder frühere ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 AssCompact