Mainz (ots) -
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Juli 2025 (Az. I ZR 43/24) entschieden, dass beim Verkauf von Hörsystemen keine Werbegaben im Wert von mehr als 1 Euro vergeben werden dürfen.
Hintergrund des Falls
Ein Akustiker hatte auf seiner Website damit geworben, seinen Kunden Payback-Punkte für jeden ausgegebenen Euro zu schenken.
Bei einer privaten Zuzahlung von 1000,- Euro wären das 100 Payback-Punkte im Gegenwert von 10 Euro. Der BGH hat diese Praxis für unzulässig erklärt und zwar bei einem Bonus von mehr als 1 Euro. Diese höchstrichterliche Entscheidung ist übertragbar auf alle medizinischen Hilfsmittel.
Pressekontakt:
Nadine Röser, Bundesinnung der Hörakustiker KdöR, roeser@biha.de
Original-Content von: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/70547/6079048
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Juli 2025 (Az. I ZR 43/24) entschieden, dass beim Verkauf von Hörsystemen keine Werbegaben im Wert von mehr als 1 Euro vergeben werden dürfen.
Hintergrund des Falls
Ein Akustiker hatte auf seiner Website damit geworben, seinen Kunden Payback-Punkte für jeden ausgegebenen Euro zu schenken.
Bei einer privaten Zuzahlung von 1000,- Euro wären das 100 Payback-Punkte im Gegenwert von 10 Euro. Der BGH hat diese Praxis für unzulässig erklärt und zwar bei einem Bonus von mehr als 1 Euro. Diese höchstrichterliche Entscheidung ist übertragbar auf alle medizinischen Hilfsmittel.
Pressekontakt:
Nadine Röser, Bundesinnung der Hörakustiker KdöR, roeser@biha.de
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