Berlin (ots) -
- Zwei aktuelle Gesetzesvorhaben treiben die Digitalisierung des Notariats maßgeblich voran.
- Künftig können notarielle Urkunden direkt elektronisch im Beurkundungstermin erstellt und signiert werden.
- Auch Immobiliengeschäfte können künftig effizienter abgewickelt werden: Der Datenaustausch zwischen Notariaten, Gerichten und Behörden soll digital erfolgen und den postalischen Weg ablösen.
- Dieses Vorhaben beschleunigt Verfahren, spart Ressourcen und entlastet Notariate, Gerichte und Behörden erheblich - bei gleichbleibend hoher Sicherheit.
Diesen Monat sind gleich zwei wichtige Themen in Bezug auf die weitere Digitalisierung des Notariats wieder aufgenommen worden: Vorgestern hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_Elektronische_Praesenzbeurkundung_20250716.html?nn=18816) beschlossen. Urkunden sollen künftig auch in elektronischer Form im Notariat errichtet werden, indem Vertragsbeteiligte beispielsweise mittels Unterschriftenpads die Urkunde signieren. Nach dem am 9. Juli 2025 veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_eNoVA.pdf?__blob=publicationFile&v=2) sollen Grundstückskaufverträge künftig komplett digital vollzogen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anzeigen, Anträge und Genehmigungen nach einer Beurkundung digital zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden übermittelt werden.
Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, sagt: "Durch diese Digitalisierungsvorhaben lassen sich Medienbrüche vermeiden, Verfahren erheblich beschleunigen und nicht nur Notariate, sondern auch Gerichte sowie weitere Urkundsstellen entlasten - zwei wichtige Meilensteine auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung."
Elektronische Urkunden vermeiden Medienbrüche und schonen Ressourcen
Der Regierungsentwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung sieht vor, dass Notarinnen und Notare Urkunden künftig vollständig digital im Büro aufsetzen. Bislang war die öffentliche Beurkundung in weiten Teilen papiergebunden. Durch die digitale Erstellung der Urkunden vor Ort muss nicht mehr ausgedruckt und später wieder eingescannt werden - der doppelte Medienbruch entfällt. Die elektronische Urkunde wird durch die Notarin oder den Notar aufgenommen und Beteiligte können diese auf einem Signaturpad unterzeichnen oder qualifiziert elektronisch signieren. Zum Abschluss werden die elektronisch errichteten Urkunden von der Notarin oder dem Notar qualifiziert elektronisch signiert.
Die Bundesnotarkammer wird Notarinnen und Notaren eine Signaturanwendung für die Errichtung zur Verfügung stellen. Durch die Aufgabenübertragung auf die Bundesnotarkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird sichergestellt, dass die berufsrechtlichen Pflichten der Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und Neutralität gewährleistet sind.
Digital statt per Post: Immobiliengeschäfte schneller abwickeln
Mit dem Referentenentwurf zum digitalen Vollzug von Immobilienverträgen sind nun weitere Schritte im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) geplant. Bislang erfolgt die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags weitgehend auf dem Postweg. Dies soll sich grundlegend ändern. Künftig soll der Austausch digital erfolgen - schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit.
Die Kommunikation zwischen Notarinnen und Notaren und den Gerichten sowie die Mitteilungen an die Gutachterausschüsse sollen unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend elektronisch erfolgen. Gleiches gilt für die Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung. Weitere Elemente der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Bundesnotarkammer begrüßt beide Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Diese Neuerungen ebnen den Weg für eine moderne Abwicklung notarieller Tätigkeiten. Darüber hinaus tragen sie wesentlich auch zur Digitalisierung der Justiz und der Verwaltung bei, sodass ihre Bedeutung weit über den notariellen Bereich hinausreicht.
Pressekontakt:
Hülya Erbil
Pressesprecherin der Bundesnotarkammer
Telefon: 030-3838660
E-Mail: presse@bnotk.de
Original-Content von: Bundesnotarkammer Berlin, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/61304/6079264
- Zwei aktuelle Gesetzesvorhaben treiben die Digitalisierung des Notariats maßgeblich voran.
- Künftig können notarielle Urkunden direkt elektronisch im Beurkundungstermin erstellt und signiert werden.
- Auch Immobiliengeschäfte können künftig effizienter abgewickelt werden: Der Datenaustausch zwischen Notariaten, Gerichten und Behörden soll digital erfolgen und den postalischen Weg ablösen.
- Dieses Vorhaben beschleunigt Verfahren, spart Ressourcen und entlastet Notariate, Gerichte und Behörden erheblich - bei gleichbleibend hoher Sicherheit.
Diesen Monat sind gleich zwei wichtige Themen in Bezug auf die weitere Digitalisierung des Notariats wieder aufgenommen worden: Vorgestern hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_Elektronische_Praesenzbeurkundung_20250716.html?nn=18816) beschlossen. Urkunden sollen künftig auch in elektronischer Form im Notariat errichtet werden, indem Vertragsbeteiligte beispielsweise mittels Unterschriftenpads die Urkunde signieren. Nach dem am 9. Juli 2025 veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_eNoVA.pdf?__blob=publicationFile&v=2) sollen Grundstückskaufverträge künftig komplett digital vollzogen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anzeigen, Anträge und Genehmigungen nach einer Beurkundung digital zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden übermittelt werden.
Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, sagt: "Durch diese Digitalisierungsvorhaben lassen sich Medienbrüche vermeiden, Verfahren erheblich beschleunigen und nicht nur Notariate, sondern auch Gerichte sowie weitere Urkundsstellen entlasten - zwei wichtige Meilensteine auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung."
Elektronische Urkunden vermeiden Medienbrüche und schonen Ressourcen
Der Regierungsentwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung sieht vor, dass Notarinnen und Notare Urkunden künftig vollständig digital im Büro aufsetzen. Bislang war die öffentliche Beurkundung in weiten Teilen papiergebunden. Durch die digitale Erstellung der Urkunden vor Ort muss nicht mehr ausgedruckt und später wieder eingescannt werden - der doppelte Medienbruch entfällt. Die elektronische Urkunde wird durch die Notarin oder den Notar aufgenommen und Beteiligte können diese auf einem Signaturpad unterzeichnen oder qualifiziert elektronisch signieren. Zum Abschluss werden die elektronisch errichteten Urkunden von der Notarin oder dem Notar qualifiziert elektronisch signiert.
Die Bundesnotarkammer wird Notarinnen und Notaren eine Signaturanwendung für die Errichtung zur Verfügung stellen. Durch die Aufgabenübertragung auf die Bundesnotarkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird sichergestellt, dass die berufsrechtlichen Pflichten der Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und Neutralität gewährleistet sind.
Digital statt per Post: Immobiliengeschäfte schneller abwickeln
Mit dem Referentenentwurf zum digitalen Vollzug von Immobilienverträgen sind nun weitere Schritte im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) geplant. Bislang erfolgt die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags weitgehend auf dem Postweg. Dies soll sich grundlegend ändern. Künftig soll der Austausch digital erfolgen - schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit.
Die Kommunikation zwischen Notarinnen und Notaren und den Gerichten sowie die Mitteilungen an die Gutachterausschüsse sollen unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend elektronisch erfolgen. Gleiches gilt für die Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung. Weitere Elemente der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Bundesnotarkammer begrüßt beide Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Diese Neuerungen ebnen den Weg für eine moderne Abwicklung notarieller Tätigkeiten. Darüber hinaus tragen sie wesentlich auch zur Digitalisierung der Justiz und der Verwaltung bei, sodass ihre Bedeutung weit über den notariellen Bereich hinausreicht.
Pressekontakt:
Hülya Erbil
Pressesprecherin der Bundesnotarkammer
Telefon: 030-3838660
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