Mit seinem Urteil vom 20.12.2024 (Az. VIII R 3/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) erneut die strengen Anforderungen an die Änderung der Gewinnermittlungsart verdeutlicht. Besonders relevant: Wer einmal freiwillig zur Buchführung übergeht, kann den Wechsel zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nur unter engen Voraussetzungen rückgängig machen. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Relevanz für ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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