In einem bemerkenswerten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass eine Vielzahl von Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr nach dem Erwerb nicht automatisch einen gewerblichen Grundstückshandel begründet. Im Zentrum der Entscheidung steht die sogenannte Drei-Objekt-Grenze, ein zentrales Abgrenzungskriterium zwischen gewerblichem Grundstückshandel und reiner Vermögensverwaltung. Den vollständigen Artikel lesen ...
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