Zwischen charttechnischer Stärke und zyklischem Risiko!
Rückblick
Der Chart von Applied Materials zeigt sich volatil. Nach einem Hoch Ende 2024 folgte eine deutliche Korrektur bis auf etwa 120 USD im April 2025. Ab Mitte April 2025 drehte der Trend jedoch stark. Die Aktie startete eine beeindruckende Aufwärtsbewegung. Der EMA 20 kreuzte bullisch über den EMA 50, und beide zeigen steil aufwärts. Aktuell sehen wir einen Pullback zur 20-Tagelinie.
Applied Materials-Aktie: Chart vom 21.07.2025, Kürzel: AMAT, Kurs: 192.61 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Trifft der aktuelle Pullback zum EMA 20 auf Kaufinteresse, würde der Aufwärtstrend wieder aufgenommen werden. Dazu müssten die Kurse über 195 USD ansteigen. Bei einem nachhaltigen Ausbruch über 200 USD könnte das nächste Ziel der Bereich des vorherigen Hochs vom November/Dezember 2024 bei 215 USD sein.
Mögliches bärisches Szenario
Wenn das Unterstützungsniveau um 190 USD nachhaltig unterschritten wird, und ein Durchbruch des EMA 20 erfolgt, könnte der Kurs auf tiefere Unterstützungen fallen.
Meinung
Applied Materials liefert Ausrüstungen für die Halbleiterherstellung. Der Rücksetzer der Aktie zur 20-Tagelinie hat wieder Käufer angezogen. Aus charttechnischer Sicht befindet sich die Aktie in einem starken Aufwärtstrend, aber der jüngste Pullback muss genau beobachtet werden. Fundamental ist Applied Materials in einer attraktiven Branche mit starken Wachstumsaussichten positioniert. Anleger sollten jedoch die zyklische Natur des Geschäfts der Halbleiterindustrie im Auge behalten. Die strukturellen Wachstumstreiber wie Künstliche Intelligenz, 5G, IoT und Cloud Computing werden die Nachfrage nach Halbleitern auf lange Sicht weiter ankurbeln.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 154.57 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.19 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Applied Materials ist bullisch
- Quellennachweis: -
Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 22.07.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von