Breakout-Setup!
Kleiner charttechnischer Schnönheitsfehler in der Rüstungsrallye der Renk-Aktie (R3NK)! Noch vor den Quartalszahlen einsteigen?
Renk (R3NK) - ISIN DE000RENK730
Rückblick: Ein Kursplus von rund 214 Prozent in sechs Monaten ist ein deutliches Zeichen, dass die Renk-Aktie auch circa 17 Monate nach ihrem Neustart an der Börse in Anlegerkreisen weiterhin auf große Beliebtheit trifft. Der starke Anstieg erfolgte im Sog der aktuellen Rüstungsrallye. Charttechnisch bleibt allerdings ein kleiner Schönheitsfehler: Nach dem Allzeithoch gab es erhebliche Gewinnmitnahmen, die bis heute Nachwirkungen haben. Die Kurslücke vom Juni ist weiterhin offen, sodass sie zumindest kurzfristig einen Widerstand auf dem Weg nach oben darstellen könnte.
Renk-Aktie: Chart vom 23.07.2025, Kürzel: R3NK Kurs: 71.20 EUR, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Trotz des genannten Widerstandes bei circa 76 EUR erwarten wir bald einen Bounce und betrachten das Allzeithoch vom 2. Juni als charttechnisches Kursziel.
Mögliches bärisches Szenario
Auch unterhalb der Unterstützungslinie sehen wir die Renk-Aktie grundsätzlich bullisch, würden aber in Long-Richtung erst einmal eine Pause einlegen.
Meinung:
Positive Signale gab es für Renk von der Analystenseite: Berenberg bekräftigte kürzlich die Kaufempfehlung für das Wertpapier des Augsburger Rüstungsherstellers. Besonders bemerkenswert ist die deutliche Anhebung des Kursziels von 72 auf 84 EUR - ein Vertrauensbeweis, der dem Papier neuen Schwung verleihen könnte. Ein Swingtrade bis zu den Quartalszahlen am 13. August erscheint durchaus denkbar. Wer weiter an eine Fortsetzung der Rallye im Verteidigungssektor glaubt, bleibt sowieso drin.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Marktkapitalisierung: 7.11 Mrd. EUR
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 837.58 Mio. EUR
- Meine Meinung zu Renk ist bullisch.
- Quellennachweis: https://www.finanztrends.de/philips-aktie-zu-teuer-fuer-schwaches-wachstum/
- Veröffentlichungsdatum: 23.07.2025
- Autor: Thomas Canali
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von