Trotz offener Türen und wartender Maschine wurde fünf Reisenden der Einstieg in ein Flugzeug verweigert, weil sie erst kurz nach offizieller Boardingzeit erschienen. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied in dem Fall: Die Airline hätte sie noch mitnehmen müssen. Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben. Manchmal kommt es aber auch gar nicht erst so weit und die Aufregung beginnt schon vor dem Flug. Den vollständigen Artikel lesen ...
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