Vaduz (ots) -
Die Regierung hat am 24. Juli 2025 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wird ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland, welche die EU am 18. Juli 2025 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 18. Juli 2025 beschlossen, ein achtzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses richtet sich gegen die Energie-, Finanz- und Militärsektoren Russlands und soll dazu beitragen, den Handel zwischen der EU und Russland weiter zu reduzieren. Im Rahmen des Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 14 Personen und 41 Organisationen erlassen.
Gleichentags hat die Regierung auch eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Im Rahmen der Anpassung werden Finanzsanktionen der EU gegenüber acht Organisationen und einer juristischen Person autonom nachvollzogen. Die restriktiven Massnahmen sind Teil eines Pakets, mit denen die EU sicherstellt, dass Sanktionen gegenüber Russland nicht über Belarus umgangen werden können.
Am 17. Juli 2025 hat die Regierung zudem eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der Situation in der Republik Moldau beschlossen. Dabei wurden Reise- und Finanzsanktionen gegenüber sieben Personen und drei Organisationen, welche die EU-Mitgliedstaaten am 15. Juli 2025 erlassen haben, autonom nachvollzogen. Mit den Sanktionen reagiert die EU auf Handlungen, welche die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau sowie deren Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stabilität beeinträchtigen und untergraben.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52
martin.frick@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100933654
Die Regierung hat am 24. Juli 2025 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wird ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland, welche die EU am 18. Juli 2025 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 18. Juli 2025 beschlossen, ein achtzehntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses richtet sich gegen die Energie-, Finanz- und Militärsektoren Russlands und soll dazu beitragen, den Handel zwischen der EU und Russland weiter zu reduzieren. Im Rahmen des Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 14 Personen und 41 Organisationen erlassen.
Gleichentags hat die Regierung auch eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Im Rahmen der Anpassung werden Finanzsanktionen der EU gegenüber acht Organisationen und einer juristischen Person autonom nachvollzogen. Die restriktiven Massnahmen sind Teil eines Pakets, mit denen die EU sicherstellt, dass Sanktionen gegenüber Russland nicht über Belarus umgangen werden können.
Am 17. Juli 2025 hat die Regierung zudem eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der Situation in der Republik Moldau beschlossen. Dabei wurden Reise- und Finanzsanktionen gegenüber sieben Personen und drei Organisationen, welche die EU-Mitgliedstaaten am 15. Juli 2025 erlassen haben, autonom nachvollzogen. Mit den Sanktionen reagiert die EU auf Handlungen, welche die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau sowie deren Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stabilität beeinträchtigen und untergraben.
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